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Nordsee: Gastronom kann nicht glauben, was er vor seinem Laden sieht – „Ist das normal?“

Nordsee: Gastronom kann nicht glauben, was er vor seinem Laden sieht – „Ist das normal?“

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Auch auf der Nordsee-Insel Helgoland benehmen sich Leute daneben (Symbolbild) Foto: imago images

Stinkwütend ist ein Gastronom von der Insel Helgoland in der Nordsee. Vor seinem Lokal wurde deswegen eine Hinweistafel mit einer drastischen Botschaft aufgestellt. Ob sie den richtigen erreichen wird?

Der Adressat der Wut des Mannes ist ein unbekannter Hundebesitzer. Denn dessen Tier hinterließ auf der Nordsee-Insel etwas ziemlich Unappetitliches: Seine braunen Hinterlassenschaften. Und das direkt vor der Eingangstür des besagten Lokals. Zu viel des Guten für den Gastronomen.

„Schwachkopp“ an der Nordsee

„Du blöder Schwachkopp Hundebesitzer! Hoffe, Du schämst dich!“, heißt es auf der Tafel vor dem „Oberstübchen“ in feinstem Norddeutsch, aber auch in beleidigendem Ton. Ein Foto davon postete der Gastronom auf Facebook. „Ist das normal? Ich könnte im Strahl kotzen. Direkt vor dem Eingang der Kneipe. Das Schlimmste ist, dass ich mich gerade ausgesperrt habe“, schreibt er dazu.

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„Sowas geht gar nicht“, antwortet direkt eine Frau in Bezug auf die Hinterlassenschaften. „Das ist mehr als eine Frechheit, da fehlen mir die Worte“, meint eine andere. Und ein Mann fordert gar, dass dem Besitzer das Tier entzogen werden sollte. „Es gibt extra Hundekotbeutel, welche wir immer mitführen.“

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Das ist die Nordsee:

  • die Nordsee ist ein Randmeer des Atlantischen Ozeans
  • die Nordsee ist ein wichtiger Handelsweg und dient als Weg Mittel- und Nordeuropas zu den Weltmärkten
  • die Fläche beträgt 570.000 Quadratkilometer
  • sie ist bis zu 700 Meter tief

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Nordsee: Halter handelte falsch

Denn der Halter des Tieres hat ganz eindeutig falsch gehandelt und hätte das Ganze nicht so einfach dort liegenlassen dürfen. Im sogenannten „Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)“ des Landes Schleswig-Holstein heißt es in Paragraph 3 ganz klar:

„Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ausführt, hat die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Den Vollzugskräften der zuständigen Ordnungsbehörde ist es gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.“ (rg)

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