Die Fußball-Weltmeisterschaft (WM) wirkt sich auch auf die Kreuzfahrt-Branche aus. Betroffen sind unter anderem Passagiere von Aida und „Mein Schiff“.
Katar, wo die WM vom 19. November bis 17. Dezember stattfindet, ist eigentlich ein Reiseziel der beiden Reedereien. Nur nicht während der anstehenden Weltmeisterschaft. Aida informierte die Gäste vor Kurzem darüber, „Mein Schiff“ schon vor einigen Wochen. Kreuzfahrt-Anwälte sind skeptisch.
Aida & „Mein Schiff“ können nicht in Doha anlegen
„Wir sind bereits im Juli von Katar darüber informiert worden, dass in Vorbereitung auf die WM und auch während der Fußball-Weltmeisterschaft aus logistischen Gründen kein Passagierwechsel in Doha durchgeführt werden kann“, teilt Tui Cruises auf Anfrage von MOIN.DE mit.
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Aus dem Grund seien alle betroffenen Reisen, die in Katar starten und enden sollten, bereits damals abgesagt worden. Und auch die Aida ist betroffen.
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Kreuzfahrt-Passagiere hatten sich wahrscheinlich schon darauf gefreut, im Hafen von Doha in Katar an Land zu gehen und etwas von der WM-Atmosphäre dort mitzubekommen. Sofern es denn eine gibt in dem Staat, der nicht gerade für seine Fußball-Begeisterung bekannt ist.
Für die Reisenden, die eine Fahrt auf der „Aida Cosma“ gebucht hatten, wird das jedoch wegen des behördlichen Verbots ein Traum bleiben. Sie können in der Hafenstadt während der WM keinen Fuß an Land setzen.
Daten und Fakten zu Aida:
- Aida ging aus der „Deutsche Seereederei“ hervor, einem volkseigenen Betrieb im Feriendienst der DDR
- Nach der Wende beschloss das Unternehmen, Kreuzfahrtschiffe nach amerikanischem Vorbild zu bauen
- Damit sollte das Prinzip eines Cluburlaubs auf die Kreuzfahrtreise übertragen werden
- Die Schiffe fahren unter italienischer Flagge, Aida gehört zum italienischen Unternehmen Costa Crociere
- Das Merkmal der Aida-Schiffe ist der Kussmund am Bug
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Aida: Minderung möglich?
Aida Cruises verweist dabei auf sehr kurzfristig bekanntgegebene Vorgaben, auf die man leider keinen Einfluss nehmen könne. „Unterstellt man dies einmal als zutreffend, ergeben sich gleichwohl Abweichungen zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Das gilt vor allem dann, wenn das Reisehighlight schlechthin ausfällt“, sagt Rechtsanwalt Marcus Hoffmann von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“.
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Seiner Meinung nach rechtfertig der Ausfall eine Minderung gegenüber dem Unternehmen. Auch wenn Aida Cruises keine Schuld trifft. Betroffene sollten der Routenänderung daher unverzüglich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten. Auf keinen Fall sollten sie Entgegenkommen wie Bordguthaben akzeptieren.
Die Anwälte halten es „eher für fernliegend“, dass Katar nur wenige Wochen vor Start der Fußball-Weltmeisterschaft neue und unvorhersehbare behördliche Anordnungen getroffen hat, die ein Anlegen in Doha unmöglich machen sollen. Tui Cruises wusste, wie oben beschrieben, schon im Juli davon.