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Sylt: Kursteuer vor dem Aus! Worauf Urlauber sich freuen dürfen

Sylt diskutiert eine echte Kursteuer-Revolution! Eine Idee könnte die übliche Abgabe ablösen – eine Urlauber-Gruppe würde profitieren!

Sylt
© IMAGO / Ingo Kutsche

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Wer Urlaub an der Nordsee macht, ist mit der Kursteuer durchaus vertraut. Auch auf Sylt wird diese erhoben: Urlauber zahlen pro Tag und pro Person 3,90 Euro.

Doch jetzt wird auf Sylt ein anderes Konzept diskutiert – das könnte die typische Kurabgabe ersetzen. Und davon profitiert vor allem eine Urlaubs-Gruppe!

Sylt: SIE profitieren am meisten

Auch wenn sich die Sylter Gemeinden noch bedeckt halten – klar ist, die Kurtaxe wird aktuell stark diskutiert. Und es ist auch schon ein Nachfolger in Sicht! Die Bettensteuer – und tatsächlich ist die Idee nichts Neues. Bereits seit 2022 soll die Gemeindevertretung von Wenningstedt-Braderup beschlossen haben, „in Form einer Initiative den Wechsel zu einer Übernachtungssteuer anstelle von Kur- und Tourismusabgaben anzustreben“, so berichtet „shz“.

Während sich die Amtsgemeinden grundsätzlich offen für die Bettensteuer zeigen würden, blockt eine Gemeinde aber ab. Florian Korte antwortet auf „shz“-Anfrage deutlich: „Die Umstellung auf eine Bettensteuer ist für die Gemeinde Sylt aktuell kein Thema.“ Tagesgäste können bloß hoffen, dass auf die Bettensteuer umgesetzt wird – denn sie profitieren am meisten davon.

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Sylt: Zwei Seiten der Medaille

Insbesondere die Tagestouristen ziehen mit der Bettensteuer die Glückskarte. Denn sollten nur Übernachtungsgäste von der Steuer betroffen sein (wie es das Prinzip eigentlich vorsieht) sind Tagesgäste damit fein aus dem Schneider. Für Übernachtungsgäste sieht die Seite der Medaille aber ganz anders aus. Die Bettensteuer könnte ihren Sylt-Urlaub nämlich teurer machen – schließlich müssen die wegfallenden Abgaben der Tagestouristen ja irgendwie kompensiert werden.

Außerdem würde es der Gemeinde freistehen, die Höhe der Bettensteuer selbst zu gestalten. Auch Peter Douven, Geschäftsführer des Insel Sylt Tourismus-Service, warnte im März 2023 bereits: „Die Belastung von Übernachtungsgästen wird unter Umständen deutlich höher.“


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Zahlen müssen die Bettensteuer übrigens die Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen und Co. Abgezielt wird eigentlich auf die Übernachtungsgäste – es ist aber einfacher, wenn die Anbieter diese erheben. Auf Gäste wird es anschließend über einen höheren Preis umgelegt.