Um den aufsehenerregenden Sturz eines zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf der Ostsee-Insel Usedom vor mehr als drei Jahren geht es ab Montag, dem 9. September vor dem Landgericht Stralsund.
Im Rahmen eines Zivilverfahrens fordert die damals 34-jährige Mutter aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg mindestens 35.000 Euro Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz an der Ostsee. Sie war hinterhergesprungen und hatte sich vor allem das linke Bein schwer verletzt. Der Junge war unverletzt geblieben.
Ostsee: Widersprüchliche Schilderungen
Am Abend des 22. Juli 2021 betrat die Frau mit ihren beiden Söhnen – der ältere war damals zehn Jahre alt – den vorderen Bereich der Seebrücke, so die Angaben des Gerichts. Offenbar wollte sie ein Urlaubsfoto machen.
Die Mutter sagt laut Gericht, der kleiner Junge habe neben seinem Bruder gestanden, sich hingehockt, das Gleichgewicht verloren und sei durch das Geländer gerutscht. Sie widerspreche Berichten, nach denen das Kleinkind für das Foto auf die Brüstung gesetzt worden sei.
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Die Mutter sei hinterhergesprungen und habe sich mehrere Brüche unter anderem des linken Sprunggelenks zugezogen. Die Brücke verlaufe in dem Bereich etwa fünf Meter über dem Wasser. Nach damaligen Angaben der Polizei soll das Wasser dort nicht sehr tief sein. Die Mutter und der Junge seien von Rettern geborgen und in eine Klinik gebracht worden.
Ostsee: Mutter sieht Gemeinde in der Pflicht
Die Mutter macht laut Gericht geltend, die Seebrücke sei nicht sicher und das Geländer hätte anders gebaut sein müssen. Als Klagesumme sind mindestens 35.000 veranschlagt. Außerdem mache die Frau weitere Kosten von mehr als 2.000 Euro geltend etwa für die Zuzahlung zu Medikamenten, für orthopädische Hilfsmittel und eine Haushaltshilfe. Die Frau wolle auch erwirken, dass sie zusätzliches Geld erhalte, für den Fall, dass es ihr in Zukunft schlechter geht.
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Die Gemeinde sagt laut Gericht, die Seebrücke sei in Ordnung. Die Mutter habe eine Mitschuld, weil sie besser hätte aufpassen müssen. Zudem hätte sie sich nicht so stark verletzt, wenn sie erst über das Geländer geklettert wäre, sich dann hätte herabhängen und schließlich fallen gelassen hätte, anstatt direkt zu springen.
Eine richterliche Entscheidung wird laut Gericht – wie bei Zivilverfahren üblich – voraussichtlich an einem anderen Termin verkündet. (dpa)