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Hamburg: 17-Jähriger mit Machete im Zug erwischt

Am vergangenen Mittwoch stellte die Polizei in Hamburg bei einer Personenkontrolle eine gefährliche Waffe fest und handelte sofort.

Die Polizei an einem Bahnhof in Hamburg, Symbolbild.
© IMAGO / Andre Lenthe

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Am vergangenen Mittwoch (30.10.2024) kam es am Hauptbahnhof in Hamburg zu einem besorgniserregenden Fund.

Ein 17-Jähriger war mit einer gefährlichen Waffe unterwegs. Die Polizei reagierte sofort und konnte somit womöglich Schlimmeres verhindern.

Hamburg: Teenager mit 33 Zentimeter langer Machete unterwegs

In einer Regionalbahn von Rahlstedt zum Hauptbahnhof in Hamburg wurden Kontrolleure auf einen 17-jährigen Teenager ohne gültiges Zugticket aufmerksam. Da sich der junge Mann nicht ausweisen wollte, forderte der Zugbegleiter eine Streife der Bundespolizei zur Feststellung der Personalien an. Am Hauptbahnhof nahmen Beamte den Jugendlichen, der sich „völlig unkooperativ und äußerst aggressiv“ verhalten haben soll, in Empfang. Dort kam es zu einer Durchsuchung der Bekleidung nach Identitätspapieren. Dabei wurde eine 33 Zentimeter lange Machete sichergestellt. Diese ragte laut Polizei „zugriffsbereit aus dem Hosenbund“ raus.

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Die Waffe wurde umgehend sichergestellt und der Jugendliche gefesselt zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof in Hamburg gebracht. Nach intensiver Durchsuchung der Bekleidung konnten keine weiteren gefährlichen Gegenstände oder weitere Waffen aufgefunden werden. Die Eltern des 17-Jährigen wurden von der Polizei über den Sachverhalt telefonisch informiert – später kam der Vater seinen Sohn abholen. Der junge Mann muss nun mit einigen Konsequenzen rechnen.


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Hamburg: Gleich mehrere Verfahren laufen

Gegen den Teenager wurden mehrere Verfahren eingeleitet. Zum einen wurde ein Strafverfahren (Verdacht auf Leistungserschleichung-ohne Fahrschein) eröffnet. Darüber hinaus läuft ein weiteres OWI-Verfahren nach dem Waffengesetz gegen die betroffene Person. Zuständigkeitshalber übernimmt das LKA der Polizei Hamburg die weitere Sachbearbeitung zum Verstoß gegen das Waffengesetz.