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Hamburg: Nach Festnahme in Elmshorn – jetzt kommen neue Details ans Licht

Kürzlich wurde in der Nähe von Hamburg ein 17-Jähriger festgenommen. Der Verdacht: Er soll einen Anschlag geplant haben. Jetzt kamen neue Details ans Licht.

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Erst kürzlich machten die schockierenden Nachrichten die Runde: In der Nähe von Hamburg wurde am 6. November ein 17-Jähriger verhaftet. Der Verdacht: ein geplanter Anschlag.

Jetzt wurden neue Details über den geplanten Anschlag bekannt.

Hamburg: Keine konkrete Umsetzung

Stefanie Gropp, Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Flensburg fasst es in einem Statement kurz und knapp zusammen: „Verabredet, ja. Konkretisiert, ja. Umgesetzt, nein“, wie der „NDR“ berichtet. Der 17-Jährige soll zwar einen Terror-Anschlag mit einer noch unbekannten Person aus dem Ausland geplant haben – laut den aktuellen Ermittlungen gäbe es aber noch keine konkrete Umsetzung, wie Gropp betont.

Die Ermittlungen hätten gezeigt: Der Jugendliche habe sich in den vergangenen Monaten erheblich radikalisiert. Der geplante Anschlag entstamme einer extremistisch islamistischen Einstellung. Im Oktober diesen Jahres soll der Plan dann beschlossen worden sein, durch einen Anschlag den „Märtyrertod“ zu sterben. Laut „NDR“ war von einem „Weg ins Paradies“ die Rede. Es gibt Entwarnung: Von einem konkreten Ziel war aber nie die Sprache!

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Hamburg: Anschlag im Dezember oder Januar

Laut „Gopp“ habe es keinen möglichen Anschlags-Ort gegeben. Es könnte ein Weihnachtsmarkt sein – aber auch jeden möglichen Ort, wo viele Menschen zusammenkommen würden. Geplant sei der Anschlag auf Dezember oder Januar gewesen.

Wie Gropp betont, habe sich der 17-Jährige entgegen der Medienberichte auch noch nicht auf eine Tatmodalität festgelegt. Ein LKW sei für ihn eine Möglichkeit gewesen – doch er habe sich darauf nicht festgelegt.


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Seit dem 7. November sitzt der Jugendliche jetzt in Schleswig in der Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Verabredung. Laut Gropp ist im Falle einer Verurteilung die Anwendung von Jugendstrafgerecht vorhergesehen – somit wäre die höchste Strafe zehn Jahre Jugendhaft.

Laut „NDR“ warnte Gropp. eine Dramatisierung solle vermeidet werden – denn sonst sei man mit unnötigen Sorgen und Ängsten in der Bevölkerung konfrontiert.