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Kindergeld, Wohngeld, Rente – Diese drei Änderungen kommen 2025 auf dich zu

Das Jahr 2025 bringt einige Änderungen mit sich. Unter anderem gibt es einige Erhöhungen bei Kindergeld, Wohngeld und auch der Rente.

2025 kommen einige Änderungen auf Rente, Wohngeld, Kindergeld und Miete zu.
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Bürgergeld 2025: Was Empfänger erwartet

2024 wurde das Bürgergeld kräftig erhöht. Wie sieht es im kommenden Jahr aus und was passiert nach den Neuwahlen im Februar?

Die Weihnachtszeit ist da, doch kurz nach den besinnlichen Feiertagen steht auch das neue Jahr kurz bevor. Dabei bringt 2025 einige Änderungen mit sich. Unter anderem gibt es einige Erhöhungen bei Kindergeld, Wohngeld und auch der Rente.

2025 startet mit einer Erhöhung des Kindergelds. Ab Januar soll es um fünf Euro ansteigen. Dazu steigt der Kindersofortzuschlag für Familien, die Bürgergeld beziehen, von 20 auf 25 Euro. So wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro nach Berechnung der Grünen im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet.

Kindergeld und Co.: Diese Änderungen kommen 2025

Doch die aktuelle Wirtschaftskrise könnte dennoch dazu führen, dass die geplanten Entlastungen für manche Familien nicht ausreichend sind. Was 2025 nicht mehr eingeführt wird, ist die Kindergrundsicherung. Ursprünglich war geplant, Kindergeld und andere Leistungen dort gebündelt einfließen zu lassen.

Auch das Wohngeld Plus steigt an. Ab Januar steigt es im Schnitt um 15 Prozent oder 30 Euro pro Haushalt. Außerdem sollen mehr Menschen einen Anspruch darauf haben. Dafür wurden ebenso die Einkommensgrenzen und anrechenbaren Mieten angehoben.

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Erste Nullrunde für Bürgergeld

Rentner erhalten ebenso mehr Geld. Laut Bericht der Deutschen Rentenversicherung gibt es zum 1. Juli in Ost- und Westdeutschland ein bundesweit einheitliches Rentenrecht. Damit ergibt sich ein Plus von 3,5 Prozent. Die Renten steigen erneut, doch nicht so stark wie im Vorjahr.

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Bisher handelt es sich aber um eine Prognose. Die Berechnung ist abhängig von der Entwicklung der Löhne. Erst im Frühjahr legt das dann amtierende Kabinett nach der kommenden Bundestagswahl im Februar die genaue Höhe fest. 


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Beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe gibt es statt einer Erhöhung allerdings eine Nullrunde. Dadurch bleibt der Regelbedarf wie gehabt: Alleinlebende erhalten 563 Euro, 506 Euro mit Partner.