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Ostsee: Eltern ziehen vor Gericht – ihr Kind soll den Namen des Teufels tragen

Ärger an der Ostsee! Ein Elternpaar wollte ihr Kind nach dem Teufel benennen, doch das Standesamt widersprach. Ein Gericht musste entscheiden.

Ein leerer Gerichtssaal, Symbolbild
© IMAGO / wolterfoto

Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

Werdende Eltern stehen vor der großen Frage: Wie soll mein Kind bloß heißen? Optionen gibt es zahlreiche. Wenn der Name nicht herkömmlich sein soll, werden viele Eltern sehr kreativ.

Komplett frei bei der Namensvergabe sind Eltern jedoch nicht immer. Außergewöhnliche Namen müssen erst vom Standesamt freigegeben werden. Ein spezieller Name gilt bei den Mitarbeitern von einem Standesamt an der Ostsee jedoch als unakzeptabel. Diese Eltern wollten dies aber nicht akzeptieren…

Ostsee: Sohn soll wie der Teufel heißen

Ein Fall von der Ostsee sorgt nun für Aufsehen: Ein Paar aus Rostock wollte seinem Sohn den Namen „Lucifer“ geben, die englische Version von „Luzifer“. In der christlichen Religion gilt er als Name des obersten Teufels, der gegen Gott rebellierte, um sich ihm gleichzumachen und daraufhin aus dem Himmel verbannt wurde. Für das Standesamt ein ganz klares No-Go!

Eine Mitarbeiterin befürchtete laut der „Ostsee-Zeitung“, dass durch den Namen das Kindeswohl gefährdet werde. Der Name wurde somit abgelehnt. Die Eltern des kleinen Jungen wollten das jedoch nicht auf sich sitzen lassen und zogen vor Gericht.

Hier folgte jedoch der nächste Dämpfer: Das Gericht stimmte dem Standesamt an der Ostsee zu: Der Name darf nicht vergeben werden. Einen ähnlichen Fall gab es bereits 2017 in Kassel. Auch dort wollte ein Elternpaar seinen Sohn „Lucifer“ nennen

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Generell ist das Standesamt bei Namenswünschen recht kulant. So wurden Babys im vergangenen Jahr beispielsweise „Achileas-Charalampos“ oder „Tyrabanks“ genannt. Einige Leitlinien gibt es dennoch.


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So darf der Name weder beleidigend (was im Ostsee-Fall bezüglich „Lucifer“ zutrifft) noch lächerlich (wie beispielsweise „Knirpsi“) sein. Außerdem muss er klar als Vorname erkennbar sein. Sachbezeichnungen wie Telefon oder Auto sind deshalb nicht erlaubt.