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Sylt: „Ein absoluter Skandal“ – dieses Urteil entzweit ganz Deutschland

Sylter Parolen-Skandal: Das Urteil ist da – und es sorgt für mächtig Zündstoff. Unterschiedlicher könnten die Meinungen dazu nicht sein.

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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Im vergangenen Jahr hielt der Sylter-Gröl-Skandal ganz Deutschland in Atem. Kaum einer kam um die schockierenden Nachrichten herum: Mehrere Gäste der „Pony“-Bar in Kampen sangen im vergangenen Jahr „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“. Der Party-Hit „L’amour toujours“ bekam damit einen rassistischen Anstrich.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelte darauf unter anderem wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Jetzt ist das Urteil raus – und entzweit damit ganz Deutschland…

Sylt: Straftatbestand Volksverhetzung

Ausschließlich gegen einen heute 26-Jährigen wurde „öffentlich Klage erhoben“. In einer Mitteilung heißt es, dass es beantragt wurde, ihn wegen des „winkenden Grußes“ mit ausgestrecktem Arm und der Andeutung eines „Hitlerbärtchens“ mit einem Strafbefehl zu verwarnen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. 2.500 soll er unter anderem als Bewährungsauflage für eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Ein Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau wurde eingestellt. Das Rufen der Parolen „Ausländer raus! Deutschland den Deutschen!“ erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände ließen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten, hieß es. In den sozialen Medien sorgt das Urteil für eine Spaltung.

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Sylt: „Absolut blind“

„Erschreckend wie Rechtsextreme mit Samthandschuhe angepackt werden, das zeigt einmal mehr, dass unser System auf dem rechten Auge absolut blind ist!“, heißt es von der einen Seite. Das Urteil sei „ein absoluter Skandal“, Diskriminierung sei keine Meinungsfreiheit, auch wenn das sehr viele nicht verstehen würden. Viele bleiben mit Fragen, wie etwa „Was muss man denn sonst brüllen, um den Tatbestand zu erfüllen?“ zurück.


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Das andere Lager betitelt das Urteil jedoch als „Richtig“, weil es immerhin beweisen solle, dass der Rechtsstaat funktioniere. Außerdem sei es nicht überraschend: „Das war klar, der reine Wortlaut ist eine Meinungsäußerung. Die muss man nicht teilen, aber sie ist halt ’noch‘ nicht verboten.“

Der Sylter Skandal nimmt hiermit wohl ein Ende, doch Rassismus bleibt in Deutschland für Betroffene an der Tagesordnung.