„An die Einzelheiten kann ich mich nicht mehr so genau erinnern“ und „Lang ist es her“, sagen die Zeugen vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek. Der Richter spricht sogar schon von einem „historischen Verfahren“.
Vier Jahre sind vergangen, seitdem Mohammad S. in Hamburg zu einer grausamen Tat schritt. Eine Tat, die mehrere Menschen das Leben hätte kosten können. Seine Erklärung dafür ist kaum zu fassen.
Hamburg: Schwere Brandstiftung am Tibetischen Zentrum
Der Angeklagte selbst, der in Handschellen in dem Raum geführt wird und dann größtenteils stumm, mit niedergeschlagenem Blick, auf seinem Platz sitzt, äußert sich nicht zu den schweren Vorwürfen. Im September 2017 soll er versucht haben, das Tibetische Zentrum in Brand zu setzen.
+++ Hamburg: Paar kauft Wohnung – danach beginnt ein Albtraum +++
Dabei soll er einen Lappen in Brandbeschleuniger, wahrscheinlich Benzin, getunkt und diesen entzündet haben. Mit der Flüssigkeit soll er außerdem eine Spur um das Gebäude bis hin zum Eingang gezogen haben.
Der Richter verliest, was Mohammad bereits in einem vorherigen Verfahren erklärt hat: „Es war ein Fehler, ich war sehr betrunken.“ Hinzu kam das, was sein Verteidiger als „Falschinformationen darüber, was Muslimen in Asien angetan wird“, bezeichnet.
Hamburg: „Krieg gegen die Muslime“
Auch dazu hat der Richter eine Aussage des Angeklagten vorliegen. Ein Bekannter habe ihm vom Krieg gegen die Muslime erzählt. Was er damit meint, wird durch die Zeugenaussage einer buddhistischen Nonne später klar.
+++ Haspa: Drastische Preiserhöhung! Darauf müssen sich Kunden jetzt einstellen +++
Es ging um die Rohingya, eine muslimische Gemeinschaft in Nordwesten Myanmars. Laut UN gelten sie als eine der am meisten verfolgten Minderheiten der Welt. Die buddhistische Mehrheit im Land ist in der Vergangenheit immer wieder mit brutaler Gewalt gegen Rohingya vorgegangen.
Bereits seit 1948 kommt es immer wieder zu militärischen Einsätzen. Im August 2017 spitzte sich der jahrelange Konflikt erneut zu. Als „Paradebeispiel für ethnische Säuberungen“, bezeichnete der UN-Hochkommissar für Menschenrechte das Vorgehen des Militärs.
Erinnerungsfetzen an die Tat in Hamburg
Der Bekannte von Mohammad habe ihm eingeredet, im Tibetischen Zentrum in Hamburg würden ebenfalls Buddhisten leben, die Muslime töten. Eine vollkommen absurde Behauptung, die der Angeklagte jedoch nicht weiter hinterfragte.
Zusammen seien sie dorthin gegangen. An das, was dann passierte, kann er sich nur noch bruchstückhaft erinnern. „Dann war da Feuer“, sagte er laut Unterlagen des Richters. „Ich hatte ein Tuch in der Hand, dann war da Feuer.“ Und erneut: „Ich war auch völlig betrunken.“
Nonne aus Hamburg bemerkt Brand
Danach sei er direkt nach Hause gegangen, zu einer Familie in Sülldorf, bei der er damals lebte. Ohne einen weiteren Gedanken an die Flammen zu verschwenden. Erst später wurde ihm klar, „was er Menschen damit hätte antun können“.
Glücklicherweise bemerkte eine Nonne den brennenden Lappen vor dem Gebäude, in dem sich die Wohnungen der Mönche und Nonnen befinden. „Ich kam aus meinem Zimmer und bemerkte einen komischen Geruch“, erinnert sie sich. „Wie auf einer Tankstelle“.
Brand in Hamburg hätte Menschenleben kosten können
Vor der Tür sah sie sofort das glühende Tuch und die Flüssigkeitsspur, die sich über das Gelände zog. Sofort versuchte sie, den Brandherd auszutreten und alarmierte die Rettungskräfte. Heute gibt sie die Ereignisse gefasst und sachlich wieder, allerdings hat sie das Ganze erst einmal verdauen müssen.
+++ Rostock: Diese Pläne der Stadt sorgen für Protest – „So traurig“ +++
Die Frage „was wäre passiert, wenn es geklappt hätte?“ beschäftigte sie noch lange. „Da habe ich ganz schön dran zu knabbern gehabt“, gibt sie zu. Dass sich das brennende Tuch zu einem verheerenden Brand hätte entwickeln können, bestätigt auch ein Sachverständiger.
Der Brandherd befand sich auf einem Holzsteg, das Benzin sei ebenfalls auf dem Steg und einem hölzernen Weg verteilt worden. Auch das Gebäude selbst besteht zu einem großen Teil aus Holz. Material, das sehr leicht Feuer fängt.
„Ich bin überrascht, dass nicht mehr passiert ist“, sagt der Zeuge. Auch wenn viele Punkte in dem Verfahren klar scheinen – eine Sache wird selbst nach dem Urteil ungeklärt bleiben: Das Geburtsdatum des Angeklagten.
Viele offene Fragen in Hamburg
Mohammad kam 2013 aus Afghanistan nach Deutschland. Dort habe er keine Geburtsurkunde oder ein anderes, offizielles Dokument besessen. Sein Alter wisse er schlichtweg nicht. Er vermutet aber, bei seiner Ankunft in Deutschland 14 oder 15 gewesen zu sein.
————–
Mehr News aus Hamburg:
- Hamburg: Frau hört Quieken an Mülleimer – dann macht sie einen grauenhaften Fund
- Hamburg: „Bergdoktor“-Star Andrea Gerhardt trifft Unbekannten und ist völlig baff – „Fast geweint“
- Hamburg: 15-Jährige von jungen Männern vergewaltigt – nun kommen diese widerlichen Details ans Licht
- Hamburg: Was auf diesem HVV-Bus steht, bringt die Menschen zum Ausrasten – „Hamburger halt“
————–
Auf seinem ersten Ausweis, der Duldung, sei sein Geburtsjahr mit 1998 vermerkt. In anderen Dokumenten taucht wiederum 1996 als Geburtsjahr auf. Wie alt er zum Tatzeitpunkt war, steht also nicht fest.
Gericht in Hamburg fällt Urteil
Das stellt das Gericht vor die Frage, ob Moahmmad juristisch als Erwachsener oder als Heranwachsender und damit noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden soll.
Ein aktuelles Gutachten, aus dem sein Mindestalter hervorgehen soll, kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt über 18 Jahre alt gewesen sein soll. Um weitere Details zu besprechen, wird die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Auch wenn das Alter sich wohl nicht endgültig klären lässt, ist sich das Gericht bei der Strafe einig. Zehn Arbeitsleistungen a jeweils sechs Stunden und eine sechsmonatige Betreuung durch die Jugendhilfe kommen nun auf Mohammad zu.