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Hamburg will bereit sein, bevor es zu spät ist – „Dramatische Auswirkungen auf uns Menschen“

Hamburg will bereit sein, bevor es zu spät ist – „Dramatische Auswirkungen auf uns Menschen“

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Bepflanzung für Bienen am Schlump-Bahnhof in Hamburg. Foto: IMAGO / Hoch Zwei Stock/Angerer

Krankheiten, wohin man nur sieht. Corona, Pestpocken und Co. belasten das Leben von Mensch und Tier. Auch die Amerikanische Faulbrut greift traurigerweise um sich. An der Nordsee fielen ihr bereits 15.000 wichtige Honigbienen zum Opfer (hier mehr dazu). Hamburg zieht jetzt wegen der Krankheit Konsequenzen.

Im Frühling bestäuben unzählige Bienen die Blüten von Zier-, Wild- und Nutzpflanzen. Die Biene ist nach der Kuh und dem Schwein das drittwichtigste Nutztier. Zum Schutz vor der verbreiteten Bienenseuche Amerikanische Faulbrut (AFB) sollten ausnahmslos alle Bienenvölker in Hamburg mindestens einmal im Jahr auf den Erreger überprüft werden.

Hamburg im Kampf gegen gefährliche Bienen-Krankheit

Im Institut für Hygiene und Umwelt (HU) kann die Untersuchung in Auftrag gegeben werden, für Hamburger Imker trägt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz die Kosten.

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Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Wenn die Bienen verschwinden, hätte das dramatische Auswirkungen auch auf uns Menschen. Den Bienen haben wir einen großen Teil unserer Lebensmittel zu verdanken und die kommerzielle Landwirtschaft hängt von ihnen ab. Aber wir machen den Bienen das Leben schwer, zum Beispiel mit Monokulturen und Pestiziden. Deshalb ist es umso wichtiger, sie so effektiv wie möglich vor gefährlichen Krankheiten zu schützen.“

Eine besonders ansteckende und weltweit verbreitete Bienenkrankheit ist die Infektion mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut (AFB), Paenibacillus larvae. Die AFB wird in der EU als Seuche der Kategorie D und E gelistet ((EU) 2016/429) und muss überwacht werden. Der Ausbruch der AFB ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden. Die Krankheit führt jedoch meist zum Zusammenbruch der erkrankten Völker.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Hamburg: Eine schwierige Aufgabe

Alle Imker sollten ihre Bienenvölker jährlich prophylaktisch auf die Amerikanische Faulbrut untersuchen lassen. Für Imker die eine Hamburger Registriernummer haben und deren Bienenvölker auf Hamburger Gebiet stehen, übernimmt die BJV derzeit die Kosten der Untersuchung. Die dafür benötigten Futterkranzproben können rund um die Uhr, auch am Wochenende (24/7), beim Institut für Hygiene und Umwelt abgegeben werden.

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Wenn zusätzlich eine Seuchenfreiheitsbescheinigung benötigt wird, muss die Probe im Vier-Augen-Prinzip gezogen werden. Eine amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung ist bei Verkauf, Wanderung, Belegstellenbeschickung oder Umzug von Völkern vorzulegen, um die Verbreitung von AFB-Erregern zu unterbinden. Die Voraussetzung dafür ist eine Faulbrutuntersuchung mit negativem Ergebnis. Die Seuchenfreiheitsbescheinigung beantragen Imker:innen beim zuständigen Veterinäramt (in Hamburg beim Bezirksamt).

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Weitere News aus Hamburg:

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Ausschlaggebend für die Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut durch Amtsveterinäre ist immer zusätzlich zum labordiagnostischen Nachweis das Vorhandensein von klinischen Symptomen im Bienenvolk.

Die Bekämpfung der AFB ist schwierig. Die wirksamste Methode ist die Vernichtung befallener Bienenvölker einschließlich der Beseitigung der toten Bienen und die Vermeidung der Sporenverbreitung durch Honig, Bienenwohnungen und Gerätschaften. Der Einsatz von Antibiotika ist verboten und zudem unsinnig. Sie wirken zwar gegen die Bakterien, nicht aber gegen die Sporen, die der Faulbruterreger ausbildet. Somit werden lediglich die Faulbrutsymptome unterdrückt, nicht aber der Ausbruch der Krankheit und eine Weiterverbreitung der Tierseuche verhindert. (rg)