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Hamburg: Mann schreibt abartigen Kommentar im Netz – das muss er nun teuer bezahlen

Hamburg: Mann schreibt abartigen Kommentar im Netz – das muss er nun teuer bezahlen

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In Hamburg hat ein Mann die Maskenpflicht mit einem widerlichen Kommentar kritisiert (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa & picture alliance / NurPhoto

Das hätte sich der Mann aus Hamburg besser verkneifen sollen. Bei Facebook schreib er einen widerlichen Kommentar, den der nun teuer bezahlen muss.

Sein Aussage hat den Mann aus Hamburg, der offensichtlich ein Corona-Leugner ist, sogar vor Gericht gebracht.

Hamburg: Mann kommentiert Widerliches

Der Angeklagte äußerte sich auf Facebook gegen die Maskenpflicht. „Früher hat man Menschen in Gaskammern umgebracht. Heute werden die Menschen durch Masken vergast!“, habe der Hamburger laut der „Hamburger Morgenpost“ geschrieben.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Der Kommentar sei im Oktober vergangenen Jahres verfasst worden. Nun sei der 55- Jährige wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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Ein teurer Kommentar war das also, aber auch ein wirklich widerlicher. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, das Leid zu verharmlosen, was durch den nationalsozialistischen Völkermord verursacht wurde. Er habe dieses mit der Maskenpflicht gleichgesetzt.

Hamburg: Verteidigung bringt nichts

Laut der „Mopo“ habe sich der Angeklagte verteidigt, indem er behauptete, etwas anderes gemeint zu haben. Er habe lediglich von den Gaskammern in den USA gesprochen, in denen Todesstrafen vollstreckt werden. Geglaubt hat der Richter ihm das aber offensichtlich nicht.

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Der Hamburger muss nun die Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen. Ob ihm das eine Lehre sein wird? (fk)