Schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Mord – die Vorwürfe gegen Marco T. (46) sind heftig. Am Donnerstag (19. Januar) stand er deshalb vor dem Landgericht Hamburg. Wie sich der Angeklagte vor Prozessbeginn verhielt, verwundert allerdings.
Angespannt, gestresst, nervös – so zeigte sich der mutmaßliche Vergewaltiger und Mörder NICHT, auch wenn man das wohl in seiner Lage erwartet hätte. Vor dem Landesgericht Hamburg zeigte er ein Verhalten, das überraschte.
Hamburg: Angeklagter steht wegen Kapitalverbrechen vor Gericht
Marco T. wird vorgeworfen, in der Nacht des 22. Septembers 2020 einen 28-jährigen Mann getötet zu haben, um dadurch zu vertuschen, dass er ihn mit einem potentiell tödlichen Ecstasy-Cocktail betäubt und anschließend vergewaltigt hatte. Ob das Opfer am Drogeneinfluss oder der Gewalteinwirkung des mutmaßlichen Täters steht ist bis heute unklar.
Bereits zwei Jahre zuvor soll T. einem anderem Opfer K.O.-Tropfen verabreicht, es in seine Wohnung gebracht und während dessen Bewusstlosigkeit vergewaltigt haben. Seine Tat hielt er mit Fotos und Videos fest, die er an Bekannte versendete. Das Opfer brach nach dieser Nacht im Juli 2018 den Kontakt zum Täter ab – doch der ließ nicht locker! Er verlangte vom Opfer eine weitere gemeinsame Nacht, drohte damit, die heimlich gemachten Aufnahmen im Netz zu veröffentlichen. Doch die Drohung blieb erfolglos – sein erstes Opfer ging noch am selben Tag zur Polizei.
Hamburg: Angeklagter lacht mit Verteidigern
Zur Verhandlung im Landgericht Hamburg kommt Marco T. mit zwei Anwälten. T. ist schick gekleidet, trägt ein weißes Hemd mit Kragen unter seinem Pullover. Er lächelt, unterhält sich vor der Verhandlung mit seinen Anwälten, lacht, gibt sich lässig. Szenen, die irritieren und skurril wirken in Anbetracht der „Bilanz“: drei Straftaten innerhalb von rund zwei Jahren, zwei Opfer, ein Toter.
Es ist nicht der erste Gerichtstermin für Marco T. Über die ersten beiden Anklagepunkte wurde bereits verhandelt. Somit kennt er die Situation vor Gericht. Doch der dritte und letzte Anklagepunkt steht jetzt aus: Sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers, Betäubungsmittel-Verabreichung und die Tötung des Opfers, um eine Straftat zu vertuschen. Mit dem Mord steht das wichtigste Urteil für T. an.
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Doch gleichgültig zeigte sich Marco T. nicht durchgehend. Ein Anliegen schien ihm besonders wichtig: Die Öffentlichkeit soll von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Darum beantragten seine Anwälte nach der Anklageverlesung sofort den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dem wurde stattgegeben, die Verhandlung und Zeugenbefragung wurde ohne Zuschauer fortgesetzt. Insgesamt sind 17 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil soll laut eines Gerichtssprechers voraussichtlich im Mai fallen.