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Hamburg: 40 „Sturmgewehre“ aus Güterzug geklaut – Polizei muss handeln! „Gefährliches Kaliber“

Bereits im März wurden 40 halbautomatische Gewehre im Süden von Hamburg entwendet. Nun konnte die Polizei zwei Verdächtige festnehmen.

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Großer Waffendiebstahl im Süden von Hamburg! Zwei Männer sollen bereits im März halbautomatische Gewehre aus einem Zug gestohlen haben. Nun wird mehr zu den Umständen der Tat deutlich.

Der Diebstahl wurde zwar bei Hamburg begangen, konnte jedoch erst im bayrischen Nürnberg festgestellt werden. Nun haben die Ermittlungen der zuständigen Polizei-Behörden zu der Festnahme zweier Tatverdächtiger geführt.

Hamburg: „Das ist ein gefährliches Kaliber“

Nochmal gut gegangen! Bereits Ende März wurden 40 halbautomatische Waffen aus einem Güterzug am Rangierbahnhof Maschen im Süden von Hamburg gestohlen. Diese Gewehre eines chinesischen Herstellers sind voll funktionsfähig und ähneln optisch dem Sturmgewehr vom Typ „M16“. „Das ist ein gefährliches Kaliber“, sagte Helgo Martens von der Bundespolizeidirektion in einer Pressekonferenz am Freitag, dem 12. April.

Die sechs Kartons mit je 5 Waffen wurden nach der Tat in einem Erdbunker in Seevetal versteckt. Der Bunker wurde bereits vor einiger Zeit dank des Einsatzes von Spürhunden durch die Bundespolizei entdeckt. Dieser wurde daraufhin dauerhaft observiert. In dieser Woche konnten zwei Tatverdächtige am Bunker festgenommen werden, so die Verantwortlichen in der Pressekonferenz.

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Hamburg: Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Die beiden Täter, im Alter von 49 und 30 Jahren, sollen auch für den besonders schweren Diebstahl verantwortlich sein. Sie sitzen nach Beschluss des Amtsgerichts Winsen/Luhe in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag auf einer Pressekonferenz mit. Bei einer Verurteilung droht den Männern eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren. Bisher sollen die Täter zu den Vorwürfen schweigen.


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Im Gegensatz zur M16 sind diese Waffen aber keine Kriegswaffen und dürfen in Deutschland mit entsprechender waffenrechtlichen Genehmigung besessen werden. Demnach können auch Jäger oder Sportschützen die Waffen erwerben.