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Hamburg: Retter in der Not kassieren dicke Klatsche – „Erlebten Ignoranz“

Diese ehrenhaften Retter in Hamburg wollten nur helfen – stattdessen wurden sie mit einem satten Bußgeld bestraft…

© IMAGO / Panthermedia

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Am Hamburger Hauptbahnhof kam es kürzlich zu einer brenzligen Situation. Passanten fanden ein offensichtlich schwer verletztes Tier und zögerten nicht lange: sie helfen!

Doch im Nachgang mussten diese Helfer aus Hamburg sich mit einigen bürokratischen Hürden herumschlagen – damit hat wohl niemand gerechnet! Trotz all der Strapazen kämpfen sie weiter und nun kommt es zu einem Urteil – das Drama ist endgültig beendet!

Hamburg: Tauben-Drama

Kürzlich kam es auf dem Instagram-Profil „Stadttaubenhamburg“ zu heftigen Diskussionen. Es geht um einen Vorfall, der viele fassungslos zurücklässt. Tierschützer fanden am Hamburger Hauptbahnhof eine aufgeplusterte Taube mit offenem Schnabel auf einem Vordach vor, welche offensichtlich Hilfe brauchte. Um diese gewährleisten zu können, mussten sie das Tier anfüttern, um es zu sich zu locken.

Doch anstatt dann weitere Hilfe zu bekommen, wurde den Rettern ein Bußgeld aufgedrückt – Tauben füttern ist hier nun mal verboten. Um die Geldstrafe abzuwenden, werden jetzt Zeugenaussagen und die Bescheinigung eines Tierarztes gefordert. „Ein bürokratischer Irrsinn, auf Kosten des Tierschutzes“, heißt es auf Instagram.

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Hamburg: Gerade nochmal gut gegangen

Der Bußgeldbescheid wurde nun mit all den Beweisen abgewendet, doch der Erfolg hat einen bitteren Beigeschmack. „Statt Unterstützung erlebten wir Ignoranz, Arroganz und unverständliche Hürden“, so die Tierschützer. Es belastet sie stark, dass sie so viel Zeit und Geld in diesen absurden Prozess stecken mussten, während echte Notfälle als „nicht verhältnismäßig“ abgestempelt werden.


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Die Hamburger zeigen sich schockiert: „Weniger Bürokratie und mehr Empathie“, fordern sie in den Kommentaren. „Was für eine absolute Schikane“, sagt ein Herr. Denn um eine Taube in Not zu retten, muss zukünftig ein Tierarzt vor Ort sein, der die Hilfsbedürftigkeit bestätigen kann.