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Hamburg: Tierschutzverein schlägt Alarm! Zahl der ausgesetzten Haustiere steigt drastisch

Die Sommerferien beginnen – und für viele Haustiere bedeutet das ein Abschied für immer. Viele Besitzer setzen ihre Tiere nämlich zu Beginn lieber aus…

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Morgen (18. Juli) beginnt die schönste Zeit für Schüler in Hamburg: die Sommerferien. Doch das bedeutet auch, dass für viele Familien Urlaub ansteht.

Und darunter leiden diese Weggefährten am meisten: die Haustiere. Denn für manche bedeutet der Urlaub des Herrchens nicht nur ein Abschied für jetzt – sondern für immer…

Hamburg: Tierschutzverein nimmt erste Opfer auf 

Es ist nichts Neues, trotzdem tut die bittere Wahrheit weh. Schon wieder wurden vor den großen Ferien vermehrt Tiere ausgesetzt. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 hat bereits erste Urlaubsopfer aufgenommen.

Janet Bernhard, erste Vorsitzende des HTV, ist entsetzt: „Trotz unserer Aufklärungsarbeit haben wir wieder sehr viele Aussetzungsopfer zu beklagen. Es macht mich wütend und traurig, dass es immer noch so gewissenlose Menschen gibt, die großes Leid oder gar den Tod ihres Haustieres in Kauf nehmen, indem sie es einfach aussetzen, bevor sie in den Urlaub fahren.“ Ihre Forderungen sind simpel.

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Hamburg: Hier kam sämtliche Hilfe zu spät 

Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen mag, solle dann wenigstens Verantwortung zeigen und es beim Tierheim abgeben, damit ihm ein neues Zuhause gefunden werden könne. In diesem Jahr wurden vom 1. Juni bis zum 16. Juli ganze 194 Tiere im Hamburger Stadtgebiet mutmaßlich ausgesetzt – und ins Tierheim Süderstraße des HTV gebracht worden seien. Doch die Dunkelziffer wird vom Verein viel größer eingeschätzt.

Unter den mutmaßlichen Aussetzungen befinden sich zehn Hunde, 105 Katzen, elf Kleinsäuger, 45 Vögel, 13 Schildkröten, eine Schlange und neun Achatschnecken. Für 16 dieser Tiere (zehn Katzen und vier Vögel) kam sämtliche Hilfe zu spät: Sie verstarben noch auf dem Weg zur tierärztlichen Versorgung, schliefen trotz einer Behandlung für immer ein oder mussten trotz aller Bemühungen erlöst werden.


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Tatsächlich steht das Aussetzen eines Tieres unter Strafe. Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht.

Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn etwa das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.