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HVV verklagt! Verbot in der Bahn – Durchsage sorgt jetzt für Zoff

Betteln in Hamburgs HVV wird mit einem Bußgeld von 40 Euro bestraft. Doch nun wehren sich „Hinz&Kunzt“ und die GFF. Sie ziehen vor Gericht.

© IMAGO/Hanno Bode

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Wer regelmäßig mit U- und S-Bahn in Hamburg unterwegs ist, kennt die Schilder, die in den Fahrzeugen angebracht sind. Rauchen, Alkohol trinken, Musizieren und Betteln ist strengstens verboten – und zieht Strafen nach sich. Diese Regeln gelten schon länger für den gesamten Hamburger Verkehrsbund (HVV) und sollen mit den Schildern und Durchsagen konsequenter durchgesetzt werden.

Wer in U- und S-Bahnen in Hamburg um Geld bettelt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Im Mai 2024 begründet die Hochbahn die Regelungen mit regelmäßigen Beschwerden von Fahrgästen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und das Hamburger Straßenmagazin „Hinz&Kunzt“ klagen jetzt gegen das Bettelverbot in Bussen und Bahnen des HVV.

HVV: Verbot soll Wunsch der Fahrgäste sein

Mit zwei Betroffenen ziehen sie vor das Amtsgericht. Das Ziel: Das Gericht solle feststellen, dass ein pauschales Bettelverbot gegen das Persönlichkeitsrecht verstoße und die Meinungsfreiheit verletze, so „Hinz&Kunzt“ in einer Mitteilung. Die GFF und das Magazin wollen auf die Schwächsten der Gesellschaft aufmerksam machen – und gegen die Verdrängung im öffentlichen Raum vorgehen. Jörn Sturm, „Hinz&Kunzt“-Geschäftsführer, sagt gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“: „Es ist absurd, den Menschen, die ohnehin kein Geld haben und oft wohnungs- oder obdachlos sind, ein Bußgeld aufzubrummen.“

HVV-Sprecher Rainer Vohl positioniert sich deutlich. Es gehe nicht zwingend darum, eine Strafe oder ein Bußgeld auszusprechen – sondern die Person zu bitten, das Verkehrsmittel zu verlassen. „Es gilt, dass Personen, die nicht zahlungsfähig sind, im Zweifel auch nicht zahlen müssen“, so Vohl weiter. Eine konsequentere Durchsetzung des Verbots soll der Wunsch der Mehrheit der Fahrgäste sein. Auch der HVV sieht das ähnlich.

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HVV geht davon aus, dass er „den richtigen Schritt macht“

Christoph Kreienbaum, Pressesprecher der Hamburger Hochbahn, wird gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ deutlich: „Die Beschwerden nehmen in der Anzahl und in der Intensität deutlich zu.“ Die Hochbahn habe mit den Lautsprecherdurchsagen, die auf das Verbot verstärkt aufmerksam machen, zwar viel Kritik, aber auch positive Rückmeldungen eingefahren. Die Hochbahn bleibt dabei: „Wir gehen davon aus, dass wir den richtigen Schritt machen und dass dieser auch rechtlich zulässig ist.“


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Kreienbaum betont, dass es auch für die Hochbahn nicht immer leicht sei, das Verbot durchzusetzen. Trotzdem sei es aber ein gesellschaftliches Problem, „und kein Problem der Kunden im öffentlichen Nahverkehr“. Trotzdem lasse die Hochbahn Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, nicht alleine: Ein ehemaliger Hochbahn-Bus biete wohnungslosen Menschen in Hamburg zum Beispiel die Möglichkeit zu duschen.

In den sozialen Medien teilt sich die Meinung bezüglich des Bettel-Verbots. Während einige betonen, dass sie es gut finden, da sie das Betteln als „extrem lästig“ befinden, wird das Bußgeld trotzdem infrage gestellt.

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