Am 7. September wurde Udo Lindenberg zum 37. Ehrenbürger von Hamburg ernannt. Ein historischer Moment, der aber von einem Zwischenfall geprägt wurde, über den anschließend noch viel gesprochen wurde.
Udo Lindenberg erlaubte sich dabei eine Aktion, die Konsequenzen hätte haben können.
Udo Lindenberg: Stinkefinger für die AFD
In der Bürgerschaftssitzung im September wurde Udo von vielen Abgeordneten gelobt. Von einem jedoch nicht. AfD-Mitglied Alexander Wolf wechselte in seiner Rede schnell zu Uwe Seeler. „Uns Uwe stand für Werte wie Ehrlichkeit und Geradlinigkeit. […] Verglichen mit uns Uwe fürchte ich, wird Udo Lindenberg nicht uns Udo werden“, sagte Wolf und erntete dafür Buh-Rufe (wir berichteten).
De Hamburger zeigte dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion während dessen Rede schließlich den Stinkefinger. Ob der Ausdruck der Ablehnung ihm als Person oder seiner politischen Einstellung, bleibt Interpretations-Sache (MOIN.DE berichtete). Wolf hatte Udo Lindenberg daraufhin angezeigt.
Beim Tatbestand der Beleidigung handele es sich um ein Privatdelikt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering. „Bei Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur dann Klage, wenn das öffentliche Interesse hieran bejaht wird. Das ist vorliegend nicht geschehen.“ Das Verfahren gegen den Musiker wurde eingestellt.
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Wolf zeigte sich von der Entscheidung empört und kündigte Beschwerde an. „Lindenbergs Stinkefinger darf keine Schule machen“, sagte er und warf der Staatsanwaltschaft vor, „mit ihrer absurden Begründung den Straftatbestand der Beleidigung kleinzureden und zu verharmlosen“. Für Uns Udo nimmt die Geschichte damit ein erfreuliches Ende. (llw mit dpa)