Eigentlich sollte der Verkauf der „Aida Aura“ an eine andere Reederei schon lange erledigt sein. Doch was in den letzten Monaten und Wochen passiert ist, lässt viele Kreuzfahrer fassungslos zurück. Die Folgen für hunderte potenzielle Gäste einer Weltreise sind erheblich.
Life at Sea Cruises, eine Marke der Reederei Miray Cruises bot seinen Gästen ein unvergessliches, nie zuvor da gewesenes Erlebnis an. Eine dreijährige Weltreise mit 382 Destinationen und der Besichtigung von 140 Ländern auf allen sieben Kontinenten. Das klingt wie ein Traum – und leider wird es vorerst auch einer bleiben.
Käufer der „Aida Aura“ sagt Weltreise ab
Nachdem die Reederei, die für den 1. November 2023 geplante Weltreise zweimal nach hinten verschob, nun der Super-Gau. Weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Abfahrtsdatum wurde die Weltreise abgesagt. Der Grund ist absurd – die Reederei hat kein Schiff. Denn der Kauf der „Aida Aura“ kommt nicht zustande!
Noch trauriger als der Fakt, dass die Reederei die Träume vieler Passagiere zerstört, findet sich auf der Webseite von Life at Sea Cruises. Die Weltreise ist nach wie vor ausgeschrieben und sogar ein Countdown bis zum Start der geplanten Reise läuft auf der hauseigenen Webseite.
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Passagiere im Stich gelassen, doch Aida sind die Hände gebunden
Ob betroffen oder nicht – das Vorgehen von Miray Cruises lässt Menschen auf aller Welt fassungslos zurück. Die Reederei hat ihren Passagieren eine unvergessliche Weltreise angeboten, ohne jemals in Besitz eines eigenen Schiffes gewesen zu sein. Für die Passagiere hat dies teils unvorstellbare Konsequenzen.
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Für eine Weltreise dieser Dauer mussten die Passagiere einige harte Entscheidungen treffen. Viele meldeten womöglich ihren Wohnsitz oder das eigene Fahrzeug ab. Nach einer so kurzfristigen Absage stehen laut „CNN“ sogar einige Passagiere ohne Unterkunft da. Doch auch die Erstattung des bezahlten Betrages erweist sich als durchaus schwierig. Laut der Reederei wird das Geld über die kommenden Monate in Raten zurückgezahlt – bis Mitte Februar soll die Erstattung dann aber über den Tisch sein.
Experte gibt Passagieren der ehemaligen Aida-Aura Hoffnung
Doch etwas Hoffnung gibt es für die Passagiere der ehemaligen „Aida Aura“. Oliver Matzek, Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht macht klar, dass die Passagiere grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung haben. Doch weitere können Sie Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
„Ausgleich wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises. Schadensersatz fällt nur dann weg, wenn Hintergrund außergewöhnliche Umstände sind. Davon ist hier eher nicht auszugehen“, so der Spezialist exklusiv gegenüber MOIN.DE. Doch auch die vorübergehenden Übernachtungen in Hotels können die Passagiere geltend machen, ebenso wie Flüge zurück in ihre Heimat.
Wie es mit der „Aida Aura“ weitergeht, ist bislang noch nicht final geklärt.