Eigentlich wollte die Dame (53) mit der „Aida Mar“ ab Warnemünde in den Urlaub starten. Doch daraus wurde nichts.
Denn die Urlauberin benahm sich im Alkohol-Rausch so sehr daneben, dass die Polizei kommen musste. Ein bitteres Ende, bevor die Kreuzfahrt erst beginnen konnte.
Aida: Zu viel Alkohol
Dass Aida-Gäste gerne an Bord dem Alkohol zusprechen, ist bekannt. Das ist auch ok – solange man sich zu benehmen weiß. Eine 53-Jährige musste jetzt aber schon Konsequenzen hinnehmen, bevor die Reise erst richtig losgehen konnte.
Donnerstag, 31. Oktober: Aida Cruises verwehrte der betrunkenen Frau am Warnemünder Cruise Center den Zutritt auf die „Aida Mar“. Lautstark protestierte die Dame, setzte sich verbal zur Wehr. Gegen 14.30 Uhr kamen schließlich Beamte der Bundespolizei dazu, um die Lage zu entschärfen. Und siehe da: die Frau war von der Staatsanwaltschaft Aachen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
+++ Aida: Ätzendes Warten! Ego-Gäste gehen mal wieder allen auf die Nerven +++
Aida: Abfahrt ohne Dame
Zunächst erhielt die Frau am Terminal einen Platzverweis, die Reise mit der „Aida Mar“ war für sie ohnehin längst gestrichen. Einsichtig zeigte sich die Alkoholisierte jedoch nicht, die Polizei musste handeln. Mit richterlicher Entscheidung setzten sie die Beinahe-Kreuzfahrerin fest. Bis 17.30 Uhr landete die Dame in Gewahrsam, kam danach wieder auf freien Fuß.
In der Zwischenzeit hatte sich die „Aida Mar“ bereits auf den Weg gemacht – Richtung Dänemark. Ohne die Frau an Bord. Doch ist das überhaupt rechtens? Ja.
Mehr News:
Denn nach Aida-Reisebedingungen ist es gegeben, dass die Kreuzfahrtgesellschaft vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen kann. Das ist der Fall, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt.