Ganz Deutschland schlägt sich gerade mit den Auswirkungen der ankgekündigten Streik-Woche herum. Wo gestern die Straßen durch die Bauern-Proteste still standen, fährt morgen die Bahn nicht – das tangiert auch Aida und „Mein Schiff“-Urlauber.
Denn wer in dem Zeitraum seine Kreuzfahrtreise auf der Aida oder dem „Mein Schiff“ mit der Bahn anzutreten versucht, hat also ein Problem – oder gibt’s da noch was zu retten?
Aida und „Mein Schiff“: GDL macht Strich durch Rechnung
Viele Kreuzfahrer nutzen die Deutsche Bahn um zu ihrem Ablege-Hafen oder Flughafen zu kommen. Wenn man seine Reise beispielsweise über Aida bucht, ist es bereits bei der Buchung der Kreuzfahrt möglich, direkt ein DB-Ticket zu kaufen.
Nun ruft wiedermal die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) von Mittwochmorgen 2 Uhr bis Freitagabend 18 Uhr zum Streik auf. Es gilt ausschließlich ein Streikfahrplan – Zugausfälle stehen also auf dem Tagesplan. Doch Urlauber können das umgehen…
+++ Aida: Woke-Wut! Umstrittenes Restaurant zwingt Gäste zu Verzicht +++
Aida und „Mein Schiff“: Reiseplan hinüber
Das Stichwort ist: Umorganisieren. Wer nicht auf die Deutsche Bahn verzichten will, kann früher anreisen und sich für die zusätzliche Nacht z.B. ein Hotelzimmer nehmen. Auch wenn es einen Notfahrplan für den Fernverkehr gibt – verlassen sollte man sich darauf lieber nicht. Auf der Website der DB ist er jedenfalls bereits abrufbar. Fix ist aber: Wer sein Ticket schon hat, darf es zu einem früheren Zeitpunkt – oder zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
Umsteigen könnte man auch auf den Flixtrain oder den Flixbus – oder man bittet Freunde und Familie mit einem Auto zum gewünschten Ort transportiert zu werden. Wichtig ist: Auch nach Ende des Streiks kann es noch zu streikbedingten Zugausfällen kommen – man sollte sich also die Woche wohl eher nicht auf die Deutsche Bahn verlassen.
Mehr News:
- Aida: Familie fliegt um die halbe Welt – kurz vor dem Boarding bricht Panik aus
- Aida und „Mein Schiff“: Angebot sorgt für heftige Diskussionen – „Ballermann-Feeling“
- Aida: Dreister Diebstahl! Was ein Gast an Bord klaut, ist für viele „armselig“
Verpasst man seinen Flug wegen eines Bahnstreiks, ist die Bahn grundsätzlich nicht dafür verantwortlich. Heißt: Für das Umbuchen oder gar die Erstattung eines verpassen Fluges muss der Reisende selbst aufkommen – sogenannte Folgeschäden werden von der Bahn nicht erstattet. Aber aufgepasst: Ist die Bahnfahrt Teil einer Pauschalreise, ist es sinnvoll Rücksprache mit dem Reiseveranstalter zu halten – entstandene Zusatzkosten können gegebenenfalls beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Stark betroffen von dem Streik sind an- und abreisende Gäste der „Aida Cosma“ (10. Januar Teneriffa), „Aida Stella“ (11. Januar Teneriffa), „Aida Perla“ (12. Januar Teneriffa) und „Mein Schiff 4“ (12. Januar La Romana). „Mein Schiff“ habe bereits potentiell betroffene Gäste informiert.
+++ Aida und „Mein Schiff“: Ekel-Debatte ruft Nörgler auf den Plan! „Fast Herpes bekommen“ +++