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Aida und „Mein Schiff“: Dein Chef macht deine teure Reise kaputt? So wehrst du dich

Ätzend! Eine plötzliche Urlaubssperre macht die Aida- oder „Mein Schiff“-Reise kaputt! Fachanwalt Dr. Stefan Zimmermann weiß, was zu tun ist.

© IMAGO / Zoonar / Martin Wagner

Kreuzfahrten: Diese Ziele sind besonders beliebt

Die Aida- oder „Mein Schiff“-Reise ist gebucht, bezahlt, und da kommt auf einmal der Chef an – und will, dass der Urlaub verschoben wird. Passiert mir doch nicht? Von Wegen, das geht schneller, als man denkt.

Personalmangel, ein plötzlicher Großauftrag oder sogar eine Insolvenz können unverhofft zu einer Urlaubssperre führen. Das betrifft sogar nicht nur Aida- und „Mein Schiff“-Kreuzfahrer. MOIN.DE hat mit einem Hamburger Anwalt gesprochen und verrät, was zu tun ist.

Aida und „Mein Schiff“: Es ist schon passiert

In Kreuzfahrt-Foren oder aktuell mal wieder auf Facebook: Plötzliche Urlaubssperren kommen häufiger vor, als viele glauben wollen. Jetzt berichtete eine Frau von einer plötzlichen Insolvenz ihres Arbeitgebers – Aida-Karibik-Reise für 2025 futsch! Und jetzt?

Egal ob Aida-, „Mein Schiff“-, Costa- oder MSC-Gäste – zunächst gilt: Ruhe bewahren. In vielen Fällen gibt es Abhilfe, etwa über eine Umbuchung. Dr. Stefan Zimmermann, Fachanwalt für Reiserecht aus Hamburg, weiß: „Sollte der Urlaub ordnungsgemäß genehmigt und erst dann gebucht worden sein, dürfte sich bei einer Urlaubssperre ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Übernahme der Stornokosten ergeben.“

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Aida und „Mein Schiff“: Gute Karten laut Anwalt

Details sind allerdings in jedem Einzelfall arbeitsrechtlich zu klären. Wer es sich mit dem Arbeitgeber nicht verscherzen will, hat aber noch weitere Möglichkeiten. So können Betroffene auch ohne Rechtsbeistand aktiv werden und zuerst mit dem Reisebüro oder direkt mit dem Reiseveranstalter verhandeln, etwa Aida oder Tui Cruises.

„Zumeist zeigen sich gerade Kreuzfahrtveranstalter oft kulant“, so Zimmermann. Weiter rät der Experte: „Soweit eine Verlegung Mehrkosten unterhalb der Stornierungskosten verursacht, wären diese von dem Arbeitgeber unter den arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten als Schaden zu tragen.“ So bleiben Betroffene wenigstens nicht auf Mehrkosten sitzen. Es gibt allerdings Einschränkungen.


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„Umbuchungskosten, die über den Stornierungskosten liegen, wären dabei von dem Arbeitgeber wohl nicht zu ersetzen, soweit diese die Stornierungskosten übersteigen“, gibt der Fachanwalt zu bedenken. So weit, so logisch. Ärgerlich dürfte dabei allerdings vor allem der Verlust von Aida- oder „Mein Schiff“-Reisen sein, bei denen die Vorfreude bereits über Monate immer größer wurde…