Gute Neuigkeiten für Camping-Fans!
Immer mehr Bundesländer öffnen ihre Camping-Plätze für Urlauber. Bald sind Übernachtungen auch in Brandenburg möglich.
Camping-Fans freuen sich
Das Ganze soll ab Freitag (14. Mai) vor Pfingsten bei niedrigen Corona-Infektionszahlen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 möglich sein, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Potsdam ankündigte.
+++ Camping-Fans sind enttäuscht: „Wie erbärmlich“ +++
Schon ab Mittwoch, den 12. Mai, soll in den Regionen mit weniger als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche auch wieder das Dauercampen erlaubt sein. Ein negativer Schnelltest gilt dann für 24 Stunden.
Camping: „Inzidenzwerte sinken, Zahl der Geimpften steigt“
Es gebe inzwischen wirklich guten Grund für Optimismus, sagte Woidke: „Die Inzidenzwerte sinken. Die Zahl der Geimpften steigt deutlich.“ Daher habe das Kabinett maßvolle Öffnungsschritte nach dem Prinzip „außen vor innen“ beschlossen.
Unbedingte Voraussetzung für die Öffnungsschritte seien aber stabil niedrige Infektionszahlen und eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, jeweils in den Landkreisen und kreisfreien Städten, betonte Woidke. Ausgenommen von Testpflichten sind vollständig Geimpfte und Genesene.
Camping: Maßnahmen im Einzelnen
Kontakte: Ab dem 21. Mai können sich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 zwei Haushalte treffen, nicht mehr nur ein Haushalt und eine weitere Person.
Gaststätten: Cafés und Gaststätten dürfen draußen öffnen mit einem Hygienekonzept, mit vorherigem Termin und mit einem Kontaktnachweis. Für die Gäste gilt eine Testpflicht. Nur zwei Haushalte dürfen an einem Tisch sitzen.
Tourismus: Das Übernachten in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten ist ab dem Wert unter 100 mit Hygienekonzept und negativem Test erlaubt. Hotels und Pensionen können aber noch nicht öffnen.
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Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge mit Sitzplätzen im Freien sind mit Hygienekonzept und negativem Test dann wieder möglich. Freizeitparks dürfen mit Hygienekonzept, Abstand und Termin öffnen.
Theater, Konzert, Oper, Kino: Diese Kulturveranstaltungen sind im Freien möglich mit Hygienekonzept und negativem Test für bis zu 100 Besucher.
Sport: Kontaktsport im Freien ist mit bis zu zehn Menschen möglich – mit negativem Test außer für Kinder bis sechs Jahre. Ab 1. Juni soll auch kontaktfreier Individualsport in Innenräumen wie Fitnessstudios mit beschränktem Zutritt nach Raumgröße, mit Termin, negativem Test und Kontakterfassung möglich sein – ohne Nutzung der Umkleiden. Kontaktfreier Sport ist im Freien ohne Begrenzung unter Beachtung der Abstandsregeln möglich.
Indoor-Sport: Ab dem 1. Juni dürfen Fitnessstudios, Turnhallen oder Tanzstudios wieder öffnen. Kunden brauchen einen Termin und einen negativen Schnelltest. (dpa/oa)