Ein neues Camping-Gesetz sorgt nun bei allen Campern für reichlich aufsehen! Währende die Freiluft-Urlauber sonst mit ihrem Wohnwagen und Wohnmobil einfach unbeschwert in die Natur düsen konnten, kommt nun eine Änderung auf alle Camper zu, die es in sich hat!
Doch damit nicht genug! Das neue Gesetz soll bereits ab dem 19. Juni 2025 in Kraft treten! Viel Zeit vor dem nächsten Sommerurlaub bleibt somit allen Camping-Begeisterten nicht, sich auf das neue Gesetz einzulassen!
Camping: Neues Gesetz ab Sommer
Mit dem Wohnwagen oder dem Wohnmobil ins Grüne zu fahren, ist für die meisten Camper ein absoluter Lebenstraum! Doch immer neue Gesetzte machen es den Urlaubern immer schwerer, ihre unbeschwerte Auszeit zu genießen. Während erst kürzlich die Runde machte, dass alle Kleincampingplätze in Deutschland für immer ihre Tore schließen müssen, rollt jetzt das nächste Gesetz auf Camper zu!
+++ Camping: Neues Gesetz macht plötzlich Plätze dicht! Jahrzehnte war es allen egal +++
Vor allem alle Camper, die im eigenen Wohnmobil gerne mal den Kochlöffel schwingen, sollten bei dem neuen Gesetz besonders wachsam sein. Ab dem 19. Juni 2025 wird nämlich eine Gasprüfung gesetzlich vorgeschrieben, die alle zwei Jahre stattfinden muss. Doch was bedeutet das genau?
Camping: Das beinhaltet das neue Gesetz
Betroffen sind davon alle Wohnwagen und Wohnmobile, in denen eine Flüssiggasanlage verbaut ist. Dies betrifft alle Geräte, die mit Gas betrieben werden, wie beispielsweise Herd, Kühlschrank, oder Heizung. Laut ADAC muss die Überprüfung dieser Anlage alle zwei Jahre stattfinden. Auch neue Camper sowie Fahrzeuge, die lange nicht benutzt wurden, sind von dem Gesetz betroffen.
Wer denkt, er könnte das neue Gesetz ignorieren, muss dafür in die Tasche greifen und riskiert ein Bußgeld von 15 Euro bei einer Überschreitung von zwei bis vier Monaten. Bei mehr als acht Monaten sind es 60 Euro. Die Prüfungen können von Sachverständigen des ADAC durchgeführt werden. Der Deutsche Verband Flüssiggas bietet eine Standortsuche an, bei der zugelassenen Prüfunternehmen angezeigt werden. Die Prüfung dauert 20 bis 45 Minuten und kostet 40 bis 80 Euro.
Der Grund für das neue Gesetz liegt auf der Hand, da dadurch die Sicherheitsstandards erhöht werden sollen.