Es klingt wie ein schlechter Scherz, doch für eine Urlauberin ist nun der absolute Horror eingetreten. In der Camping-Gemeinde scheint das tatsächlich kein neues Phänomen zu sein.
Die Dauercamperin muss ihren Platz räumen. Der Betreiber gibt einen Grund an, der wie ein schlechter Aprilscherz klingt. Gegenüber MOIN.DE hat ein Jurist die Situation nun eingeordnet.
Camping: Von Dauerplatz geschmissen
Jahrelange Arbeit, um sich im zweiten Zuhause wohlzufühlen und den perfekten Platz zu kreieren, sich eine Auszeit zu nehmen. Das war der Plan einer Dauercamperin und es gelang. Doch vor wenigen Tagen kam der Campingplatz-Betreiber auf sie zu und schmiss sie vom Camping-Platz an der Ostsee.
Der Grund ist kaum zu glauben. Ihr Wohnwagen sei zu alt für ihren Dauercampingplatz. Eine Masche oder eine gute Begründung, um sie vom Platz zu verjagen? In einem Campingforum teilt die Frau ihre Erfahrungen und dazu auch ein Bild ihres Wohnwagens (Baujahr 1993). Auf dem Bild ist zu sehen, dass ihr Domizil nicht nagelneu ist, aber keinesfalls zu alt. Gut gepflegt steht der Wohnwagen auf seinem Platz – das schockt auch andere Camper.
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Camping: Mitcamper berichten von ähnlichen Erfahrungen
Auch andere Camper sind empört. „Das ist, gelinde gesagt, eine Schweinerei“, schreibt eine Frau verärgert und kann nicht nachvollziehen, wie die Betreiber so herzlos sein können. „Ist leider jetzt die neueste Masche von Campingplatz-Betreibern, um die langjährigen Dauercamper loszuwerden“, behauptet sie.
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Dass die Betreiber immer mehr auf Durchgangscamper setzen, da diese lukrativer sind, ist kein Geheimnis mehr (wir berichteten). Ob wirklich eine Masche dahintersteckt, kann nicht bewiesen werden. In den Kommentaren tummeln sich auch einige Urlauber, die von ihren Wohnwagen berichten, die bis zu 50 Jahre alt seien. Auf ihren Plätzen scheint das kein Problem zu sein, so die Aussage der Mitcamper.
Camping: Jurist macht Hoffnung
Auf Anfrage der Redaktion äußerte sich ein Jurist zu dem Vorfall. Eins ist klar: Ohne Kenntnis des Vertrages lässt sich kaum eine verbindliche Aussage treffen. „Doch die Dame könne sich mit Hilfe § 242 BGB ggf. gegen die Kündigung wehren“, so der Anwalt.
Vereinfacht erklärt bedeutet es, dass die Kündigung angefochten werden kann, wenn grob ungerecht gehandelt wurde.