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Camping: Unverfrorene Urlauber brechen Regeln – „Wo kein Kläger, da kein Richter“

Gegen diese Regel scheinen viele Camping-Urlauber zu verstoßen. Doch das kann richtig teuer werden! Du solltest sie kennen.

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Mit dem kalendarischen Frühlingsanfang wird auch eine neue Camping-Saison eingeleitet. Zum Beginn der schönsten Zeit des Jahres soll alles glänzen und sauber sein. Doch dabei verstößt man schnell mal gegen eine gesetzliche Vorschrift.

In den Wintermonaten stehen Wohnwagen und Wohnmobile meist nur rum und verdrecken. Geht die Camping-Saison dann endlich wieder los, muss das Gefährt erst einmal auf Vordermann gebracht werden. Einige Camper verstoßen dabei jedoch wissentlich und unwissentlich gegen Regeln.

Camping: Diese Frage stellen sich alle

Das Auto auf dem eigenen Grundstück zu waschen, ist grundsätzlich verboten. Im Frühling kommt bei vielen Campern die Frage auf, ob sich das beim Waschen des Wohnwagens ähnlich verhält.

„Darf man seinen Wohnwagen auf dem eigenen Grundstück waschen? Auto ist verboten, klar… aber ob ich jetzt meine Gartenmöbel mit fließend Wasser und etwas Orangenreiniger abwasche oder den Wohnwagen? Er ist nicht wirklich verdreckt, nur ein bisschen Moos und Regenstreifen“, fragt eine Frau in eine Camping-Gruppe. Über die Antwort sind sich die Antwortenden nicht einig.

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Wohnwagen waschen auf Privatgrundstück

„Wenn das Auto waschen verboten ist, dürfen auch keine Wohnwagen gewaschen
werden“, ist sich eine Camperin sicher. „Wo kein Kläger, da kein Richter“, lautet eine andere Antwort. Und scheinbar waschen viele Menschen ihren Anhänger oder PKW auf dem Privatgelände. Doch man sollte vorsichtig sein.

Es gibt das bundesweit gültige Wasserhaushaltsgesetz, das das eine Verunreinigung des Grundwassers unter Strafe stellt. Je nach Wohnort und Abwassersystem können die Regeln abweichen. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man sich beim Ordnungsamt der Gemeinde über die jeweiligen örtlichen Regelungen erkundigen.


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Für das fahrlässige oder vorsätzliche Verschmutzen des Grundwassers beim Autowaschen und somit auch des Wohnmobils oder Wohnwagens fallen Bußgelder an. Die Höhe der Strafen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden – in Sachsen bis zu 100.000 Euro.