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Schleswig-Holstein: Studie zur Kriminalität von Zuwanderern – Landeskriminalamt legt Ergebnisse vor

Auch bei den Opfern gibt es Auffälligkeiten. Hier ist der offizielle Bericht der Polizei…

Einkaufsstraße in Kiel
Einkaufsstraße in Kiel Foto: imago

Die Studie „Analyse der Entwicklung der Kriminalität von zugewanderten Personen in Schleswig-Holstein zwischen 2013 und 2019“ wurde im Auftrag des Landeskriminalamtes (LKA) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführt. Sie schreibt die 2018 veröffentlichte Vorgängerstudie mit dem Ziel fort, Erkenntnisse zur Kriminalität von in Schleswig-Holstein wohnhaften nichtdeutschen Personen zu gewinnen.

Der Fokus liegt dabei auf der Betrachtung von Veränderungen durch die stark dynamische Bevölkerungsentwicklung in den Jahren 2015 und 2016 sowie auf Faktoren, die die Kriminalitätsbelastung und -entwicklung beeinflussen – wie zum Beispiel Aufenthaltstitel oder Unterbringungssituation.

Methodik der Studie zur Kriminalität von Zuwanderern

Bereits für die Vorgängerstudie hatte das KFN erstmals ein Maß für die Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Personen bestimmt, die im Ausländerzentralregister (AZR) in Schleswig-Holstein registriert sind. Dafür wurde die Anzahl der in Schleswig-Holstein wohnhaft gemeldeten nichtdeutschen Tatverdächtigen zu der Anzahl der insgesamt in Schleswig-Holstein im AZR registrierten Nichtdeutschen ins Verhältnis gesetzt. Dieses als Tatverdächtigenrate bezeichnete Maß ermöglicht direkte Vergleiche zu der Kriminalitätsbelastung der in Schleswig-Holstein gemeldeten Deutschen.

In früheren Studien waren derartige Vergleiche stark dadurch beeinträchtigt, dass in die Bestimmung der Kriminalitätsbelastung von Nichtdeutschen auch Straftaten eingingen, die von Nichtdeutschen begangen werden, welche sich nur kurzfristig im Land aufhalten (zum Beispiel Durchreisende, Touristen und Grenzpendler). Der Ansatz des KFN berücksichtigt diese Schwierigkeit, indem er ausschließlich die nichtdeutsche Wohnbevölkerung untersucht.

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Das KFN führte für die Untersuchung unter strengen Datenschutzauflagen Informationen aus den Datenbanken der Polizei und der Ausländerbehörden auf Personenebene zusammen und analysierte diese. Ausländerrechtliche Delikte wurden bei der Berechnung dieses Maßes ausgeklammert, um eine besseren Vergleichbarkeit zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, aber auch zwischen Personengruppen aus EU-Staaten gegenüber Drittstaaten zu ermöglichen.

Das ist die Zusammenfassung der Kernbefunde:

Kriminalitätsbelastung

Nachdem im Zeitraum von 2013 bis 2016 für die nichtdeutsche Wohnbevölkerung Schleswig-Holsteins ein deutlicher Anstieg der Tatverdächtigenrate (TVR: Tatverdächtige pro 100.000 Personen) um 20,8 Prozent und der Fallrate (FAR: Fälle pro 100.000 Personen) um 14,8 Prozent zu beobachten war, kommt es im Zeitraum von 2016 bis 2019 wieder zu einem deutlichen Rückgang der Belastung (TVR: -12,5 Prozent; FAR: -5,9 Prozent). Dabei verläuft der Rückgang nicht gleichförmig.

Von 2017 zu 2018 ist ein erneuter Anstieg zu verzeichnen, der insbesondere im Zusammenhang mit einer Zunahme von Rauschgiftdelikten und Ladendiebstählen steht, für welche auch über den gesamten Betrachtungszeitraum der Studie hinweg eine Zunahme zu konstatieren ist. Zugleich sind diese Deliktsbereiche mit Staatsangehörigkeiten assoziiert, die einen großen Anteil an Geflüchteten beinhalten.


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Die TVR fallen in der nichtdeutschen Wohnbevölkerung etwa um das 2,8- bis 3,0-fache höher aus als in der deutschen Wohnbevölkerung. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die Alters- und Geschlechterverteilung in beiden Gruppen deutlich voneinander unterscheidet: Die nichtdeutsche Wohnbevölkerung weist einen deutlich höheren Anteil junger Menschen und einen höheren Männeranteil auf. In der Studie wurde daher die Alters- und Geschlechterverteilung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung rechnerisch an die der deutschen Wohnbevölkerung angepasst.

Wenngleich durch diese Anpassung viele weitere demografische und sozioökonomische Merkmale wie zum Beispiel das Bildungsniveau oder der Zugang zum Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben, liefert sie eine Größe für den Einfluss zweier demografischer Kernmerkmale, die eng mit der Kriminalitätsbelastung assoziiert sind. Demnach ist die Kriminalitätsbelastung der Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit nach der Anpassung etwa doppelt so hoch wie innerhalb der deutschen Bevölkerung.

„Die Studie zeigt, dass sich die festgestellten höheren Kriminalitätsraten bei einigen Gruppen von Zuwanderern nach Schleswig-Holstein ganz wesentlich auf Merkmale zurückführen lassen, die auch bei einheimischen Deutschen mit Kriminalität in Verbindung stehen. Das sind zum einen das junge Alter und das männliche Geschlecht, zum anderen aber auch Probleme der Integration in unsere Gesellschaft“, sagt KFN-Direktor Professor Thomas Bliesener.

Opferstruktur in der Studie zur Kriminalität von Zuwanderern

Befunde über die Opfermerkmale zeigen, dass bei Körperverletzungsdelikten die Opfer von Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ab 2016 in über 50 Prozent der Fälle ebenfalls nichtdeutsche Personen sind. Vor allem bei Personen mit afghanischer und syrischer Staatsangehörigkeit wird sehr deutlich, dass ein großer Anteil an Delikten an Personen mit derselben Staatsangehörigkeit begangen wird.

Es ist daher zu vermuten, dass bei diesen Gruppen auch in den Jahren nach der Zuwanderung ein Großteil der sozialen Kontakte weiterhin mit Personen derselben Staatsangehörigkeit stattfindet.

Einfluss von Unterbringungssituation und Aufenthaltsstatus

Unterteilt nach den Aufenthaltstiteln zeigen sich deutliche Unterschiede im Hinblick auf die Deliktbelastung. Bei Personen mit sicheren Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis) liegt die Deliktbelastung deutlich unterhalb derer von Personen mit einem unsicheren Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgestattung und Duldung), die über den Betrachtungszeitraum hinweg 2- bis 5-fach stärker deliktisch auffällig werden. Diese Erkenntnis spielt auch bei der Interpretation der Auswirkungen der Unterbringungssituation auf die deliktische Aktivität eine Rolle.

In Bezug auf die Auswirkung der Belegungssituation in Sammelunterkünften auf die Kriminalitätsbelastung ist festzuhalten, dass eine hohe Belegungsquote oder gar eine Überbelegung nicht zu mehr Straftaten in den Unterkünften führt. Vielmehr sind in Zeiten geringerer Belegung mehr Straftaten zu verzeichnen. Dies kann zum einen daran liegen, dass Personen mit unsicheren Aufenthaltstiteln in den Unterkünften verbleiben und so in Zeiten geringer Belegung einen höheren Anteil an den untergebrachten Personen ausmachen.

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Zum anderen kann aber auch ein abweichendes Anzeigeverhalten in der Gruppe der Neuankömmlinge in den Unterkünften eine Rolle spielen. Eine geringere Bereitschaft dazu, Straftaten in der Unterkunft zur Anzeige zu bringen, würde ebenfalls den Zusammenhang zwischen der beobachteten Belegungssituation und der Kriminalitätsbelastung plausibel erklären. (jds)