Auch zwei Tage nach der tödlichen Messerattacke im Zug bei Kiel sind immer noch viele Menschen völlig fassungslos. An anderer Stelle hingegen hat die Aufarbeitung der schrecklichen Tag bereits begonnen – und dabei kommen pikante Details ans Licht, die das Unfassbare noch schlimmer erscheinen lassen.
Messerattacke im Zug bei Kiel: Neue Details werden bekannt
Kurzer Rückblick: Am Mittwoch, 25. Januar, soll ein 33-jähriger Mann offenbar völlig unvermittelt und wahllos in einem Zug zwischen Kiel und Hamburg auf Mitreisende eingestochen haben. Dabei kamen zwei Personen ums Leben, fünf wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt (Moin.de berichtete). Als wäre die schreckliche Tat für die Opfer und deren Angehörige nicht schon schlimm genug, wurde auf ihre Gefühle an anderer Stelle wenig Rücksicht genommen – und jetzt kommen im Zuge der Aufarbeitung der Tat in Brokstedt Details ans Licht, die nahelegen, dass das Verbrechen wohl hätte verhindert werden können.
Tatverdächtiger sollte Schutzstatus verlieren
Bekannt ist inzwischen, dass der mutmaßliche Täter erst fünf Tage vor der Messerattacke im Zug bei Kiel aus einem Hamburger Gefängnis entlassen worden war, nachdem er rund ein Jahr lang inhaftiert war. Da der Tatverdächtige seit seiner Einreise nach Deutschland vor gut acht Jahren immer wieder straffällig geworden ist, sollte ihm auf Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hin seit November 2021 der Schutzstatus als Asylsuchender aberkannt werden, wie Bild.de berichtet. Als Begründung hierfür sei angeführt worden, dass der Tatverdächtige bereits dreimal verurteilt worden war. Demnach hätte er nach Abschluss des Verfahrens abgeschoben werden können – zumindest theoretisch.
Messerattacke im Zug bei Kiel: Abschiebung ist unwahrscheinlich
Der Haken: Der mutmaßliche Täter der Messerattacke im Zug bei Kiel stammt eigenen Angaben zufolge aus dem Gazastreifen, dieser ist aber kein eigenes Land. Daher gilt er offiziell auch als „staatenlos“. Somit ist eine Abschiebung dorthin nach Einschätzung eines Fachanwalts für Migrationsrecht so gut wie ausgeschlossen. Zwar sei eine Auslieferung dorthin prinzipiell möglich, in der Realität aber sehr unwahrscheinlich. Dies wurde auch bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag deutlich. Eine Vertreterin des schleswig-holsteinischen Justizministeriums sagte: „Für eine Abschiebung hätte zunächst ein Land gefunden werden müssen, das ihn aufnimmt.“
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Unabhängig davon steht trotzdem die Frage im Raum, ob die Tat angesichts der Vielzahl an Vorfällen, bei denen er mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, nicht verhindert werden können. Selbst Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warf diese Frage am Donnerstag bei einem Besuch in Schleswig-Holstein auf. Antworten sollen die Ermittlungen in den kommenden Tagen und Wochen bringen.