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Norderney: Beliebter Service eingestellt! Schuld ist deutscher Regel-Wahn

Das kann doch nicht sein! Auf Norderney fällt ein beliebter Service weg – weil der Gesetzgeber keine Gnade kennt.

Freude und Frust liegen momentan nah beieinander auf Norderney.

Während eine neue Fährverbindung die Anbindung trotz Preis-Ärger nach stark verbessert, müssen Norderney-Liebhaber auf einen beliebten Service verzichten. Schuld ist das Deutschlandticket.

Norderney: Es gibt sogar eine Petition dagegen

Einen „„großen Verlust für die Insel, die Gäste und die Menschen, die hier leben und arbeiten“ soll die drohende Einstellung bedeuten, mehr als 2.000 Unterzeichner gibt es bereits. Insulander fordern die Rettung der Mooev Norderney GmbH. Was steckt dahinter?

Wer die Fähre nach Norderney nutzt, kennt Norden-Frisia. Die Reederei bietet zusammen mit dem Busunternehmen Fischer einen Rufbus-Service auf der Insel an, unter der Firmierung Mooev Norderney Gmbh. Und dieser Rufbus-Service fiel nun deutscher Regel-Wut im Fahrwasser des Deutschlandtickets zum Opfer.

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Norderney: „Leider nicht möglich

Zuletzt nutzten rund 3.000 Menschen monatlich das Angebot, vor allem Einheimische schätzten den Rufbus-Service sehr. Vor allem Einheimische schätzten das Bus-Angebot, dank satter Rabatte. Doch dann der Schreck.

Der Lankreis Aurich beschloss, das Deutschland-Ticket verpflichtend auf der Insel einzuführen. „Unter diesen Umständen ist es uns leider nicht möglich, unser Mooev Mobil, das wir 2022 als Service für die Einheimischen und Inselgäste mit viel Engagement und unserem eigenen Kapital eingeführt haben, wirtschaftlich zu betreiben“, sagte Geschäftsführer Joop Meyer dazu gegenüber der „Norderneyer Zeitung“. 



Norderney: Typisch deutsch

Das Problem: Der Ruf-Bus ist laut Regularien dazu verpflichtet, das Deutschland-Ticket zuzulassen. Jetzt fordern der Norderneyer Heiko Papenfuß und viele andere, das eine Ausnahme geschaffen wird, um den beliebten Service, den es seit 2022 gibt, zu erhalten. Doch eine Ausnahme schmettert der Landkreis sofort ab. Rechtlich sei es nicht möglich, Ausnahmen zuzulassen, heißt es.