Der entspannte Restaurantbesuch am Nordsee-Ort hätte so schön sein können. Doch nicht mit diesem Gast. Was ihm nicht passt, kritisiert er schnippisch.
Doch seine Kritik gab er dem Restaurant nicht etwa vor Ort. Nein, er wartete, bis er das Lokal wieder verlassen hatte und beschwerte sich anschließend lauthals im Internet.
Nordsee: Ein Klecks Zaziki sorgt für Ärger
Ohne Vorahnung postete der Nutzer einen Kommentar zu einem Restaurant in Cuxhaven. Das Feedback der Gruppe ließ nicht lange auf sich warten und sie ging hart mit ihm ins Gericht. Dabei hatte er doch eigentlich auf Zustimmung gehofft und Verständnis für seine missliche Lage. Der Nordsee-Gast war zu Besuch im Cuxhavener Restaurant „El Greco“ und zog ein bitteres Fazit.
„Heute wieder ein einmal bei El Greco in Cuxhaven Duhnen, ohne Bestellung einen Klecks Zaziki beim Hauptgang, aber auch mit ungewollter Berechnung. Geht gar nicht“, hieß es in seinem Beitrag auf Facebook. Als Beweis postete er ein Foto des Belegs. 42,20 Euro zahlte der Nordsee-Besucher für zwei „Calypso“ Platten, zwei Bier und einen Saganaki. Doch dann der Schock. Für eine extra Portion Zaziki auf der „Calypso“ Platte musste er zwei Euro zusätzlich zahlen.
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Nordsee-Gast hätte Zaziki niemals essen dürfen
Eine Nutzerin machte ihrem Ärger über die Beschwerde prompt Luft: „Armselig. Wenn Mann sich im Restaurant nicht traut, das anzusprechen, dann sollte Mann hier auch keinen negativen Beitrag dazu verfassen! Wenn ich keinen Zaziki haben möchte, dann sage ich das direkt, wenn das Essen an den Tisch kommt!“ Eine weitere fügt hinzu: „Wieso hier beschweren? Habt ihr das vor Ort angesprochen und geklärt? Glaube nicht, sonst hättet ihr das ja nicht bezahlen müssen, wenn ihr es nicht bestellt habt. Hauptsache erst mal bezahlen und hinterher wegen zwei Euro im Internet jammern.“
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Doch in den Kommentaren hagelt es nicht nur Kritik, sondern auch rechtliche Beratung: „Dann lösen wir mal auf, so ganz klassisch mit „Vertragszustandekommen“ durch Angebot und Annahme.“ Weiter erklärt der Nutzer noch, dass er durch das Essen den Zaziki vertraglich „angenommen“ hat. Er hätte den Fehler also gleich melden müssen, um ein Recht auf Erstattung zu haben.