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Nordsee: Gemeinde setzt Regelung durch! Es ist ein bedeutender Schritt

Ein neues Gesetz sorgt an der Nordsee für große Veränderungen. Doch welche Personen sind genau davon betroffen?

St. Peter-Ording.
© IMAGO / Olaf Döring

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Anwohner in St. Peter-Ording dürfen aufatmen! Eine neue Regelung soll nun den hart erkämpften Wohnungsmarkt an der Nordsee entspannen.

Auch andere Nordsse-Regionen könnten eventuell bald nachziehen.

Nordsee: Wohnungs-Revolution?

Bereits seit Jahren kämpfen Anwohner in St. Peter-Ording mit dem Problem, eine Wohnung zu finden. Statt Dauerwohnungen sind überwiegend nur Ferienwohnungen auf dem Markt. Die wenigen verbleibenden Objekte werden dann auch noch zu unverschämt hohen Mietpreisen angeboten – ein absolutes Unding! Doch jetzt soll ein neues Gesetz das Problem lösen.

Wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig beschlossen hat, darf die Gemeinde St. Peter-Ording in einem Bebauungsplan festlegen, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wohnungen als Dauerwohnungen genutzt werden muss. Konkret betrifft dies 22 Grundstücke in der Störtebeker Straße, der Helgoländer Straße und der Straße Am Deich, wo viele Wohnungen als Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen beansprucht werden.

Der Plan sieht vor, dass bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen auf diesen Grundstücken mindestens 30 Prozent der Fläche für Dauerwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Kommt jetzt etwa die Wohnungs-Revolution an der Nordsee?

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Wenn es nach einem Gerichtssprecher geht, dann ja! Dieser erklärte laut „NDR“, dass dieses Urteil auch für viele touristisch attraktive Gemeinden in Schleswig-Holstein von Bedeutung sein könnte. Doch nicht alle sind von dem neuen Gesetz an der Nordsee begeistert.


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Zuvor hatte sich ein Grundstücksbesitzer gegen die neue Regelung vor dem Oberverwaltungsgericht wehren wollen. Seine Klage wurde jedoch von dem Gericht abgeschmettert. Die Botschaft ist ganz klar: An der Nordsee muss in Sachen Wohnungsmarkt eine dringende Veränderung her!