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Ostsee: Behörden-Druck! Plötzlich stehen Fremde im Haus

Ohne Anmeldung stehen bei der Bewohnerin des Ostsee-Örtchens zwei Männer im Haus und zerstören ihre Einrichtung. Warum?

Ostsee
© IMAGO / Imagebroker / Jochen Tack

Phänomen am Ostsee-Strand von Rügen

Frau beobachtet ungewöhnliches Phänomen am Strand

Eine Einwohnerin erlebt in ihrer Heimat an der Ostsee das Unglaubliche. Ohne Vorwarnung stehen plötzlich Fremde bei ihr im Haus. Der Grund: empörend!

In die Gartenparzelle einer Frau in Stralsund an der Ostsee dringen zwei fremde Männer ein. Sie zerstören Interieur und zerschneiden Kabel. Angeblich alles im Namen der Stadt Stralsund. Plötzlich sieht sich die Kleingärtnerin in einen Eigentumsstreit mit der Stadtverwaltung wieder.

Ostsee: Kleingärten sollen weichen

Die Stralsunderin weiß gar nicht, wie ihr geschieht, sie ruft die Polizei und will Anzeige erstatten. Doch das gehe nicht, weil sie keinen Pachtvertrag für ihr Grundstück habe, berichtet die „Ostsee Zeitung“. Seit Jahren pflegt die Stralsunderin hier ihre Gartenparzelle, hat aber beim Kauf damals keinen Pachtvertrag erhalten. „Ich habe den Garten 2019 von älteren Leuten gekauft“, sagt sie. Der Fall könnte dennoch vor Gericht landen.

Die Stadt hat das Areal unlängst an den Landkreis verkauft, dieser wolle hier einen Parkplatz für das Landratsamt bauen, doch dafür müssten Garagen und Kleingärten weichen. Ihr Vorgehen verteidigt die Stadt. Rathaussprecher Peter Koslik erklärt: „Wegen des ungepflegten Zustands musste das Bauamt davon ausgehen, dass die Gärten nicht mehr genutzt werden.“ Deshalb sei eine Fachfirma mit der Räumung beauftragt worden.

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Ostsee: „Kein Recht zum Besitz“

Die Kleingärtnerin ist empört: „Aber warum machen die das einfach so?“ Sie findet: Anhand der Deko, die ihren Garten noch schmücke und des allgemeinen Zustands der Parzelle hätte ersichtlich sein müssen, dass es sich um keinen verlassenen Ort handle. Ein Anwalt erklärt: „Das Eindringen war rechtswidrig, wenn die Nutzung erkennbar war.“ Die Stadt sieht das anders: Ohne Vertrag habe Nowak „kein Recht zum Besitz“.

Zur Klärung der Eigentumsverhältnisse bittet man sie in die Stadtverwaltung. Eine Einigung findet man nicht miteinander. Nun habe sie, um ihren Garten zu schützen, Fenster und Türen verrammelt. „Egal was kommt: Ich gebe nicht auf.“ Sie prüft rechtliche Schritte. Laut Anwalt gebe es zwei Paragrafen im Verwaltungsrecht, die der Kleingärtnerin zugutekommen könnten. Denn Verwaltungshandeln, das der betroffenen Person vorher nicht angekündigt wird, ist nichtig. Ob ihr Garten bleibt, ist ungewiss.