Die Corona-Pandemie ist in vielen Köpfen schon sehr weit zurück gerückt – was aber bleibt sind dutzende Corona-Hilfen, die zurückbezahlt werden müssen. Das Land sucht an der Ostsee nun auf insgesamt 30 Seiten nach dutzenden Corona-Hilfen Empfängern – teils vergeblich.
Denn viele Bescheide über die Rückforderungen können per Brief erst gar nicht zugestellt werden, da der aktuelle Wohn- oder Aufenthaltsort einfach nicht bekannt sind…
Ostsee: Gesuchte sind verschwunden
Bereits Ende September fordert das Landesförderinstitut (LFI) von rund 9.300 Unternehmen die Corona-Soforthilfe plus Zinsen zurück. Unternehmen wurde vorgeworfen, sie hätten sich trotz wiederholter Aufforderung einfach nicht zurückgemeldet. Jetzt wurden rund 100 Namen und Adressen im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern vom Landesförderinstitut (LFI) veröffentlicht, wie „Ostsee Zeitung“ (OZ) berichtet.
Mit der Veröffentlichung der Namen im Amtsblatt gelten die Bescheide nun als zugestellt. Fristen für einen Widerspruch beginnen zu verstreichen. OZ betrieb Stichproben genannter Adressen, auch ihr Ergebnis beweist: Namen der Gesuchten sind oft nicht bekannt…
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Ostsee: Öffentliche Zustellung war notwendig
Laut einem Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Schwerin, das dem LFI übergeordnet ist, habe man bereits versucht, den Verbleib zu recherchieren. Gegenüber OZ heißt es: „Das Ergebnis im geprüften Einzelfall lautete stets, dass eine öffentliche Zustellung notwendig war, weil für die jeweilige natürliche oder juristische Person keine zustellungsfähige Anschrift ermittelt werden konnte.“
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Anzeigen wegen Betrugsverdacht hagelt es aber nicht. Dennoch würde man den Strafverfolgungsbehörden sämtliche Tatsachen, die den Verdacht eines Subventionsbetruges begründen, teilen, so der Sprecher. Das Erfordernis einer öffentlichen Zustellung allein sei aber noch keine solche Tatsache.