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Ostsee-Stadt kassiert Mülltonnen-Strafe! Wer zu früh rausstellt, zahlt

An der Ostsee gibt es eine umstrittene neue Regel. Einige halten sie für überflüssig, andere befürworten sie – die Diskussion endet nicht.

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Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

In der Landeshauptstadt von Schleswig Holstein gibt es nun eine neue Regelung. Sie soll einem ganz bestimmten Stör-Faktor entgegenwirken. Allerdings gibt sie dem sonst so entspannten Ostsee-Flair einen Dämpfer.

Einige Einwohner der Ostsee-Stadt dürften stark davon betroffen sein und müssen wohl einige Routinen umwerfen, um nicht tief in die Tasche greifen zu müssen.

Ostsee: Müll-Sünder aufgepasst

Kiel hat ein neues Bußgeld eingeführt, das Bürger empfindlich treffen kann: Wer seine Mülltonne vor 18 Uhr am Vortag der Abholung rausstellt, riskiert eine Strafe – und das wird bereits durchgesetzt! Sechs Verfahren wurden bisher eingeleitet, insgesamt 250 Euro Bußgeld verhängt – im Schnitt 40 Euro pro Vergehen.

Die Regel ist klar: Mülltonnen dürfen laut Abfallsatzung der Stadt Kiel frühestens ab 18 Uhr am Abend vor dem Abholtag an die Straße gestellt werden. Doch wer sich nicht daran hält, macht Bekanntschaft mit den städtischen Ordnungshütern – oder auch mit den Nachbarn. Denn laut Informationen aus der Verwaltung kamen alle bisherigen Anzeigen von aufmerksamen Mitbürgern.

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Ostsee: Ordnung oder Überwachung?

Für einige eine Lappalie, für andere eine gerechte Maßnahme. FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, selbst in der Nähe Kiels ansässig, spart gegenüber der „Bild“ nicht an Kritik: „Die Menschen werden verrückt gemacht mit solchen Regelungen, während anderswo Millionen verschwendet werden.“ Der Abgeordnetenveteran fordert: „Wir brauchen keine überzogene Kontrolle für Kleinigkeiten.“


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Kieler Bürger sind geteilter Meinung: Für die einen ist die Maßnahme ein längst überfälliger Schritt zu mehr Ordnung, für die anderen der Inbegriff bürokratischer Überregulierung. Fakt ist: Die Bußgelder könnten bei Wiederholungstätern empfindlich steigen – bis zu 1000 Euro sind laut Satzung möglich.