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Ostsee: Perfider Betrug zerstört Urlaub – es kann jetzt jeden treffen

Ein schwerer Fall von Erpressung erschüttert die Ostsee-Küste! Die Polizei informiert: So kann man sich schützen.

© IMAGO / Bihlmayerfotografie, IMAGO / teamwork

Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

Dreiste Betrugsmasche an der Ostsee-Küste! Eine Frau wurde mit Nacktfotos erpresst – der Schaden summiert sich. Jetzt warnt die Polizei ausdrücklich vor dieser Masche.

Es kann jeden treffen! Dieser Fall einer 66-jährigen Frau aus Wolgast an der Ostsee hat das Thema zurück in die Schlagzeilen gebracht. MOIN.DE hat nachgehakt: So kann man sich schützen.

Ostsee: Sexuelle Erpressung

Vom harmlosen Flirt im Netz zur Erpressung! Es ist eine besondere Betrugsmasche: „Sextortion“. Laut der „Polizeilichen Kriminalprävention“ handelt es sich dabei um eine Form der sexuellen Erpressung, bei der Opfer unter Androhung der Veröffentlichung intimer Fotos um ihr Geld gebracht werden. Zuletzt hatte der Fall einer 66-jährigen Frau aus Wolgast an der Ostsee das Thema in aller Munde gebracht.

Die Frau hatte über Jahre hinweg auf Facebook Kontakt mit einem Mann. Die beiden schrieben sich, tauschten intime Fotos miteinander aus. Doch dann vor wenigen Wochen der Schock: Der Mann begann sie zu erpressen! Er drohte mit der Veröffentlichung der Nacktfotos, sollte die Frau ihn nicht bezahlen. Wie der NDR berichtet, entstand so ein Schaden von rund 800 Euro. Die Frau hat ihren Fall letztlich zur Anzeige gebracht. Tatsächlich handelt es sich um keinen Einzelfall…

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Ostsee: Polizei warnt vor Betrug

Seit Jahren werden steigende Zahlen bei dieser Form von sexueller Erpressung erfasst. Die Polizei warnt daher eindrücklich: „Verschicken Sie keine Nacktaufnahmen“ – auch nicht mit Bekannten. Denn in vielen Fällen kennen sich Opfer und Täter bereits seit Längerem. Sollte man dennoch erpresst werden, sollte man unter keinen Umständen auf die Forderungen eingehen, sondern umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizeistelle stellen.


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Genauere Informationen und Tipps stehen auf der Website der „Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ zur Verfügung. Bei Verurteilung der Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.