Ostsee-Urlauber sollten sich jetzt wappnen.
In einem beliebten Ferien-Ort wurde am Regelwerk gefeilt. Wenn du gegen diese Verbote verstößt, droht Bußgeld!
Ostsee: Diese Verbote gelten
Travemünde-Urlauber sollten jetzt ihre Ohren spitzen! Die Lübecker Bürgerschaft beschloss am 27. März nämlich eine neue Strandsatzung. Die Regel-Änderung basiert auf der Evaluierung des Maßnahmenplans für den Umgang mit Gästen an vollen Tagen aus dem vergangenen Jahr. Außerdem soll die Strandinfrastruktur verbessert werden, so die Pressemeldung.
In der Badesaison gilt in Kürze: kein Feuerwerk, kein Feuer, kein Grillen, kein Kochen. Doch das war’s noch nicht. Zelte dürfen in Zukunft auch nicht mehr aufgestellt werden – Strandmuscheln sind hier ausgenommen. Strandnutzer sollen sich dadurch so verhalten, dass andere Erholungssuchende sich nicht belästigt, geschädigt, gefährdet oder behindert werden. Die Regeln gelten zukünftig vom 1. April bis 30. September – wer sich nicht dran hält, könnte Bußgeld kassieren.
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Ostsee: Bußgeld bis zu 1.000 Euro
Die Strandaufsicht liegt demnach bei den Mitarbeitern der Hansestadt Lübeck, insbesondere er Kurbetrieb Travemünde und der Kommunalen Ordnungsdienst können konkrete Anordnungen erlassen. Verstöße können unter anderem mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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Am 1. April gibts aber auch noch ein paar freudige Nachrichten für die Urlauber. Der Hundebadesteg wird wieder einsatzbereit sein, auf der Liegewiese wird eine feste Sanitäranlage errichtet und die Barrierefreiheit der Strandbereiche wird in mehreren Phasen weiterentwickelt.
In den sozialen Medien zeigt sich: Urlauber befinden die neuen Regeln nicht für schlecht. Woran sie jedoch zweifeln, ist die Umsetzung: „Hauptsache, es wird auch eingehalten bzw. am Ende wirklich durchgesetzt.“