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Ostsee: Ärger auf Usedom – sind Urlauber die Leidtragenden?

Auf Usedom begann der Aufbau einer Attraktion – eigens für die Touristen, die im Sommer auf die Insel kommen sollten. Doch nun steht hier alles still.

u00a9 IMAGO / Leo

Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

Die Insel Usedom wird auch dieses Jahr wieder für viele Ostsee-Urlauber eine Anlaufstelle sein. Neben der atemberaubenden Natur hat sie noch einiges mehr in petto.

Doch auf eine touristische Aktion müssen die Urlauber auf der Ostsee-Insel aktuell verzichten – denn hier steht alles still!

Ostsee: Darauf müssen Urlauber verzichten

35 Meter hoch, 180 Tonnen schwer – das neue Riesenrad am Peenemünder Hafen kann bei seinem Anblick nur bestaunt werden. Die Tourismus-Attraktion soll für drei Monate den ganz besonderen Blick aufs Meer bieten – doch bevor es überhaupt in Gang gesetzt wurde, griff die Denkmalschutz-Behörde ein.

Denn nach Sicht der zuständigen Behörden darf es hier überhaupt einmal erst gar nicht stehen. Es wurde eingegriffen – der Aufbau wurde gestoppt. Schausteller Jens Schmidt äußert gegenüber dem NDR-Format „Nordmagazin“ klar: „Die Entscheidung der Denkmalschutz-Behörde passt nicht zu diesem ganzen Umfeld. Wir stehen im Hafen als touristische Attraktion.“

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Nichtsdestotrotz: Die untere Denkmalschutz-Behörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald untersagte den Aufbau und den Betrieb der Anlage untersagt. Aber wieso überhaupt?

Ostsee: Riesenrad verschränkt Sicht auf Flächendenkmal

Das Riesenrad sei unvereinbar mit dem Denkmalschutz der nahegelegenen ehemaligen Heeresversuchsanstalt – zusätzlich würde es die Sicht auf das Flächendenkmal beeinträchtigen. Jens Schmidt wird sogar Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Doch dieser befürchtet Schlimmeres.

„Ich befürchte, dass diese Entscheidung zum Präzedenzfall für ganz Deutschland wird“, äußert er im „Nordmagazin“. Schließlich gäbe es überall Volksfeste, Weihnachtsmärkte, Stadtfeste – und diese hätten bisher auch keine denkmalrechtliche Genehmigung benötigt. Das könnte nach seinem Fall aber in Zukunft vorkommen.


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Die Gemeinde Pennemünde wollte das Riesenrad als Attraktion für Touristen – sie hat den Aufbau genehmigt. Bürgermeister Rainer Barthelmes weiß selbst nicht, wie er das zu erklären ist: „Ich gehe zehn Meter zur Seite und habe freie Sicht. Das ist für Bürger schwer nachzuvollziehen.“

Jetzt wird gerichtlich geklärt, ob die Sicht im Weg sei. Hin oder her – Jens Schmidt gibt nicht auf: „Nach dem Urteil werden wir uns die nächsten Schritte überlegen. Wir werden auf jeden Fall weiter kämpfen.“ Allein für Transport, Aufbau und Personalkosten gab er bisher 50.000 Euro aus – sollte das Riesenrad sich nicht drehen dürfen, habe er Geschäftsverluste von rund 200.000 Euro.