Skandalöse Szenen in Stralsund an der Ostsee – die jetzt ein bitteres Nachspiel haben.
Ein als Weihnachtsmann verkleideter Mann (62) soll einem Kind (4) mit einer Rute ins Gesicht geschlagen haben, als „erzieherische Maßnahme“. Die Polizei ermittelt, der Weihnachtsmann wehrt sich. Jetzt schaltet sich sogar der Bürgermeister der Ostsee-Gemeinde ein.
Ostsee: Eskalation auf dem Weihnachtsmarkt
Ein Vierjähriger „beleidigt“ einen Weihnachtsmann (62), der schlägt zu. So schildert es die Mutter des Kindes. Der Junge soll dem Darsteller im Kostüm die Zunge herausgestreckt haben, garniert mit den Worten „Du bist doof“. Um den Flegel in die Schranken zu weisen, soll der Weihnachtsmann eine mitgebrachte Rute benutzt haben, zur „Erziehung“.
Der Weihnachtsmann-Darsteller mit Bluthochdruck und viel Zeit schildert die Szene anders. „Ich gehe dabei immer in die Hocke, damit ich nicht so massig wirke und sich die Kleinen auch auf das Knie setzen können“, schildert es Udo Jünger, der den Vierjährigen geschlagen haben soll, gegenüber der „Ostsee Zeitung“ (OZ).
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Ostsee: „Ganz schön frech“
Dass es der kleine Junge faustdick hinter den Ohren gehabt haben soll, sei dem Verkleideten aber sofort aufgefallen: „Ich habe schon gedacht, dass der ganz schön frech wirkt“, so Jünger. Von einer durchgezogenen Rute will er aber nichts wissen. Stattdessen beruft sich der vermeintliche Wüterich auf ein Weihnachts-Gedicht.
„Ich habe dann ein Weihnachts-Gedicht zitiert, sinngemäß gesagt, dass böse Kinder was mit der Rute bekommen, und dabei angedeutet, dem Kind mit der Rute auf den Hintern zu hauen“, sagt er gegenüber der „OZ“. Zur Eskalation kam es allerdings so oder so. Jünger musste, verfolgt von wütenden Frauen, ins Rathaus flüchten. Während die Polizei ermittelt, kommt die Ostsee-Gemeinde nicht zur Ruhe.
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Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) reagierte: Die Tat, die dem Darsteller vorgeworfen werde, könne er nicht akzeptieren, so der Würdenträger. Er bedauere, dass die stimmungsvolle Eröffnung an der Ostsee durch den Vorfall überlagert werde. Es gelte jedoch die Unschuldsvermutung.