Eine Familie buchte eine Ferienwohnung in Sellin auf der Ostsee-Insel Rügen und freute sich auf den Urlaub.
Doch kurz bevor es los ging, erlebte sie den Horror – und der Rügen-Urlaub fiel ins Wasser.
Rügen: Ferienwohnung wird zum Horror
Die Familie fand eine Anzeige zu einer Ferienwohnung über eBay-Kleinanzeigen. Sie kontaktierte den Anbieter und buchte die Unterkunft. Nachdem sie den Gesamtbetrag über Paypal bezahlt hatte, kam die Buchungsbestätigung per Post, aber ohne Schlüssel, berichtete der „Insel Rügen Blog“.
Danach antwortete der angebliche Vermieter plötzlich nicht mehr und war auch nicht erreichbar.
Das ist Rügen:
- Rügen liegt vor der Ostseeküste Vorpommerns
- Etwa 70.000 Menschen leben auf der Ostsee-Insel
- Rügen ist zehnmal größer als Sylt
- Auf der Insel gibt es 100 Sonnenstunden pro Jahr mehr als in München
- Neben Stränden gibt es auf Rügen auch viele Naturschutzgebiete
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Rügen: Betrugs-Masche auf der Insel
Das Problem: Den angeblichen Vermieter gibt es tatsächlich gar nicht. Stattdessen handelt es sich um eine betrügerischer Masche, der in vergangenen Zeit viele Rügen-Urlauber aufgesessen sind.
Laut den Kommentierenden werden über eBay-Kleinanzeigen viele Urlauber betrogen. Ein Mann schreibt unter dem Beitrag: „Die Ferienwohnung gibt es dort nicht. Die Kurverwaltung kennt das schon. Immer die Granitzer Straße. Die Bilder sind von einer Internetseite eines Maklers.“
Der Account des angeblichen Vermieters bei eBay-Kleinanzeigen hat sogar eine Internetseite. Dort wurden Fotos und Beschreibungen von einer Ferienwohnung auf Rügen geteilt, die es zwar gibt, die aber von einem Immobilien-Portal kopiert wurden.
Rügen: Darauf müssen Urlauber achten
Das sind die wichtigsten Tipps von Verbraucherzentralen und Landeskriminalamten:
• Nie den vollen Preis im Voraus überweisen.
• Geld, wenn möglich, per Lastschrift oder Kreditkarte zahlen.
• Vor der Buchung anrufen und nur buchen, wenn der Vermieter bzw. die Vermittlungsagentur persönlich erreicht wurden.
• Bei Kommunikation ausschließlich per E-Mail oder Messenger-Dienst skeptisch sein.
• Alle Abmachungen schriftlich festhalten.
• Impressum genau überprüfen, ggf. bei Vermittlungsagenturen und Ferienhausverbänden oder bei der örtlichen Tourismus-Organisation nachfragen.
• Bei einem Betrugsverdacht umgehend den Betreiber des Anzeigenportals informieren.
• Finger weg von ungewöhnlichen Konditionen.
• Immer Preise vergleichen – ist das Angebot außergewöhnlich günstig, eher misstrauisch sein.
• Über eine verschlüsselte Verbindung buchen (https).
• Wer Opfer geworden ist und einen Verlust erlitten hat, sollte An-zeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
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Der Eigentümer der Ferienwohnung, dessen Fotos in der Betrugsanzeige abgebildet waren, hat bei der Polizei eine Anzeige gegen den Betrüger erstattet.