Erst vor wenigen Wochen, beziehungsweise Tagen sind die Modellregionen in Schleswig-Holstein an den Start gegangen. Büsum, die letzte der vier Modellregionen startete am 10. Mai. Schon kurz zuvor waren in Sankt Peter-Ording wieder Urlauber eingetrudelt als Teil der Modellregion Nordfriesland. Dann verkündete das Bundesland überraschenderweise, sich vollständig wieder für den Tourismus zu öffnen (MOIN.DE berichtete).
Deshalb hat der Kreis Nordfriesland sich entschlossen, die Modellregion Nordfriesland ab dem 17. Mai in die Landesverordnung überzuführen. Das hat Folgen für die teilnehmenden Urlaubsorte wie Sankt Peter-Ording, Sylt oder Amrum.
Sankt Peter-Ording: Nicht mehr täglich Gästedaten an den Kreis melden
Touristiker auf den nordfriesischen Inseln waren überrumpelt worden von den landesweiten Öffnungsplänen. Der Landrat von Nordfriesland Florian Lorenzen sagte, er sei einerseits erfreut gewesen, als er davon hörte.
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Er habe sich aber auch gefragt, ob der enorme Aufwand, den Nordfriesland getrieben habe, wirklich erforderlich gewesen sei.
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Das ist Sankt Peter-Ording:
- Der Küstenort Sankt Peter-Ording liegt im Südwesten der Halbinsel Eiderstedt in Schleswig-Holstein.
- Sankt Peter-Ording ist in vier Ortsteile gegliedert: Böhl, Bad, Dorf (Süd) und Ording. Dort leben insgesamt 3.997 Menschen.
- Nach den Übernachtungszahlen ist Sankt Peter-Ording in Schleswig-Holstein das führende Seebad auf dem Festland. 2019 zählte der Küstenort 1.617.211 touristische Übernachtungen.
- Sankt Peter-Ording hat als einziges deutsches Seebad eine eigene Schwefelquelle und trägt daher die Bezeichnung „Nordseeheil- und Schwefelbad“.
- Bekannt ist der Küstenort auch für seine Pfahlbauten am Strand.
- Von 1994 bis 1997 wurde in Sankt Peter-Ording die ARD-Serie „Gegen den Wind“ produziert.
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Sobald die neue Landesverordnung ab 17. Mai im Kreis Nordfriesland gilt, müssen Betriebe dann nicht mehr täglich ihre Gästedaten an den Kreis melden. Die wichtigsten Änderungen und Punkte, die dann für Urlauber und Betriebe gelten, hat „shz.de“ wie folgt zusammengefasst:
- Bei der Beherbergung muss nur noch alle 72 Stunden ein negativer Test vorgelegt werden
- In der Gastronomie bleibt es bei einem negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf
- Negative Schnelltests müssen den Betrieben weiterhin vorgelegt, aber von den Betrieben nicht weiterhin dokumentiert werden
- Betriebe müssen nicht mehr täglich die Gäste-Daten melden
- Einige Betriebe, die eigenständig Selbsttest durchführen, dürfen das ab dem 17. Mai weiterführen
Dass Schleswig-Holstein mit den Modellregionen seit einigen Wochen nach und nach für den Tourismus öffnet, war auf großen Anklang gestoßen.
Am ersten Wochenende, an dem Küstenorte in der Lübecker Bucht wieder Urlauber empfangen haben, war gleich richtig viel los an den Ostseestränden.
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„Die Nachfrage ist groß und die Übernachtungsmöglichkeiten sind fast alle ausgebucht“, sagte eine Sprecherin der Timmendorfer Strand Tourismus GmbH der Deutschen Presse-Agentur.
Sylt rechnet am kommenden Wochenende mit zahlreichen Besuchern. Wer auf die Insel will, muss mit Stau rechnen. Von einem Trick, um das Chaos zu umgehen, erfährst du >>> hier. (kbm)