Sommer, Sonne, Sonnenschein – Urlaub an der Küste ist wieder möglich und endlich spielt auch das Wetter mit! In den Facebook-Gruppen für Sylt-Fans sammeln sich die Fotos mit strahlend blauem Himmel.
„Super Wetter, was will man mehr“, schreibt ein Mann über seine Zeit auf Sylt. Doch eine Corona-Reglung verwirrt den Urlauber. Und nicht nur ihm geht es so.
Sylt-Fans sind irritiert
Er berichtet, dass er für die Außengastronomie auch einen Test benötigt habe. Das sei ihm nicht klar gewesen, weshalb ihm der Zutritt zu drei Lokalen verwehrt wurde. Fazit: „Um sicher zu sein, muss man wohl täglich zum Testen“.
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Das verstehen viele Insel-Fan nicht. Sie verweisen auf die Landesverordnung des Bundeslandes. „Auf den Internetseiten von Schleswig-Holstein steht überall nur was von Tests für Innenbereich“, wundert sich eine Frau. „Laut Landesverordnung heißt es: Außengastro kein Test“, merkt auch ein Mann an.
„Jeder macht, wie er will“, beschwert sich eine andere Frau. „Die meisten ohne Tests im Außenbereich. Aber andere auch nur mit Test“, berichtet sie. „Und trotz täglichem Test waren Leute vom Personal von Gosch und Vogelkoje positiv und steckten Gäste an“, merkt ein weiterer Insel-Fan an.
Was gilt auf Sylt?
Was gilt denn nun? „Gäste, die innerhalb geschlossener Räume in Gaststätten bewirtet werden möchten, müssen grundsätzlich einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen. Gäste, die ausschließlich außerhalb geschlossener Räume bewirtet werden, benötigen keinen negativen Test“, heißt es in der Landesvorordnung.
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Das ist Sylt:
- Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
- Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
- Der Tourismus ist seit über 100 Jahren auf Sylt von erheblicher Bedeutung, seit Westerland 1855 zum Seebad (Kurort) wurde
- Im Sommer befinden sich täglich rund 150.000 Menschen auf der Insel
- Zum Vergleich: Lediglich rund 18.000 Menschen leben auf Sylt
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Aber aus dem Regelwerk geht auch hervor, dass zwischen Außen- und Innengastronomie ein schmaler Unterscheidungsgrad besteht.
Viele Regeln auf Sylt
Eine Terrasse mit geschlossenen Wänden beispielsweise zählt zur Außengastronomie, wenn kein Dach vorhanden ist. Hat die Terrasse ein Dach, ist sie der Innengastronomie zuzuordnen.
„Eine Markise, die in der Regel an der Hauswand fest montiert ist, ist in Kombination mit seitlichen Windschutzvorrichtungen nicht zulässig“, hießt es weiterhin. Hat ein Lokal einen Pavillon aufgebaut, „darf die Außengastronomie nur betrieben werden, wenn maximal eine Seitenwand vorhanden ist.“
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Wenn einem da mal nicht schwindelig wird… Folgender Kommentar bringt es auf den Punkt: „Für einen Laien manchmal ganz schwer zu unterscheiden.“
Trotz all der komplizierten Vorschriften genießt der Sylt-Urlauber die Zeit auf der Insel. „Ab heute Morgenroutine zum Testcenter“, schreibt er. „Alles kein Problem“. Das ist die richtige Einstellung! (lh)