Veröffentlicht inNorddeutschland

Sylt: Neue EU-Verordnung! Jetzt droht das ganz große Chaos

Auf Sylt tobt schon länger der Streit um illegale Ferienwohnungen – doch mit dieser neuen EU-Verordnung droht jetzt das totale Chaos!

© IMAGO / imagebroker

Sylt: Was man über die Trauminsel in der Nordsee wissen muss

Über die berühmte nordfriesische Insel Sylt gibt es viel zu lernen. Sie steht zu weiten Teilen unter Naturschutz und beherbergt den nördlichsten Punkt Deutschlands.

Sylt zieht jedes Jahr aufs neue viele tausende Besucher an, die Insel hat ja auch so einiges zu bieten. Die langen Sandstände und schönen Dünenlandschaften wirken fast schon magisch auf die Urlauber.

Doch auch auf Sylt brodelt es schon länger rund um den Kampf gegen illegale Ferienwohnungen. Mit dieser neuen EU-Verordnung droht jetzt das ganz große Chaos.

Sylt steht vor schärferen Kontrollen

Der Kampf gegen illegale Ferienwohnungen auf Sylt spitzt sich weiter zu. Mit einer neuen EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die 2026 in Kraft treten wird, werden Gastgeber zukünftig strikteren Kontrollen und Registrierungspflichten unterliegen. Das berichtet „shz“ und beschreibt, wie die neue Regelung vor allem für Inseln wie Sylt eine zusätzliche Herausforderung darstellen könnte.

Die Rechtsanwältin Lena Heiliger aus Westerland erklärt: „Die Gastgeber auf Sylt müssen sich nun darauf einstellen, dass ihre Vermietungen strukturell kontrolliert werden.“ Die Verordnung setzt europaweit auf mehr Transparenz und Überwachung, um illegale Ferienvermietungen einzudämmen und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Doch ob das gewünschte Ziel erreicht wird, bleibt fraglich, wie die junge Anwältin meint.

+++ Sylt: Arroganz-Anfall! Urlauber können es kaum glauben – „Wer möchte solche Gäste?“ +++

Sylt: EU-Verordnung schürt Sorge

Die Verordnung könnte vor allem auf Buchungsportalen wie Airbnb und booking.com schwerwiegende Konsequenzen für viele Gastgeber nach sich ziehen. Zukünftig müssen Anbieter bei einer regionalen Behörde eine Registrierungsnummer beantragen und monatlich Informationen zu den Vermietungen vorlegen, so „shz“.


Hier mehr News:


Vermietungen, die keine Genehmigung erhalten, könnten auf den Plattformen nicht mehr gelistet werden – und das könnte den Tourismus auf Sylt empfindlich treffen. „Das kann dann zu einem erheblichen Einbruch der Tourismuszahlen führen und im schlimmsten Fall Insolvenzen einzelner Vermieter zur Folge haben“, so Heiliger. Sie hält die mit der Verordnung verfolgten Ziele für sinnvoll, befürchtet jedoch, dass langfristig mehr Zweitwohnungsbesitzer als dauerhafte Vermieter auf Sylt entstehen könnten – und damit keine nachhaltige Lösung für den Dauerwohnraum erzielt wird.