Sylt zieht jedes Jahr aufs neue viele tausende Besucher an, die Insel hat ja auch so einiges zu bieten. Die langen Sandstände und schönen Dünenlandschaften wirken fast schon magisch auf die Urlauber.
Doch auch auf Sylt brodelt es schon länger rund um den Kampf gegen illegale Ferienwohnungen. Mit dieser neuen EU-Verordnung droht jetzt das ganz große Chaos.
Sylt steht vor schärferen Kontrollen
Der Kampf gegen illegale Ferienwohnungen auf Sylt spitzt sich weiter zu. Mit einer neuen EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung, die 2026 in Kraft treten wird, werden Gastgeber zukünftig strikteren Kontrollen und Registrierungspflichten unterliegen. Das berichtet „shz“ und beschreibt, wie die neue Regelung vor allem für Inseln wie Sylt eine zusätzliche Herausforderung darstellen könnte.
Die Rechtsanwältin Lena Heiliger aus Westerland erklärt: „Die Gastgeber auf Sylt müssen sich nun darauf einstellen, dass ihre Vermietungen strukturell kontrolliert werden.“ Die Verordnung setzt europaweit auf mehr Transparenz und Überwachung, um illegale Ferienvermietungen einzudämmen und das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Doch ob das gewünschte Ziel erreicht wird, bleibt fraglich, wie die junge Anwältin meint.
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Sylt: EU-Verordnung schürt Sorge
Die Verordnung könnte vor allem auf Buchungsportalen wie Airbnb und booking.com schwerwiegende Konsequenzen für viele Gastgeber nach sich ziehen. Zukünftig müssen Anbieter bei einer regionalen Behörde eine Registrierungsnummer beantragen und monatlich Informationen zu den Vermietungen vorlegen, so „shz“.
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Vermietungen, die keine Genehmigung erhalten, könnten auf den Plattformen nicht mehr gelistet werden – und das könnte den Tourismus auf Sylt empfindlich treffen. „Das kann dann zu einem erheblichen Einbruch der Tourismuszahlen führen und im schlimmsten Fall Insolvenzen einzelner Vermieter zur Folge haben“, so Heiliger. Sie hält die mit der Verordnung verfolgten Ziele für sinnvoll, befürchtet jedoch, dass langfristig mehr Zweitwohnungsbesitzer als dauerhafte Vermieter auf Sylt entstehen könnten – und damit keine nachhaltige Lösung für den Dauerwohnraum erzielt wird.