Die Trauminsel Sylt lockt jedes Jahr Tausende Besucher an, die sich von Sonne, Strand und Meer verzaubern lassen.
Ob in einer gemütlichen Ferienwohnung oder einem stilvollen Hotel – hier kann jeder die Seele baumeln lassen. Doch bleibt diese unbeschwerte Idylle auch in Zukunft bestehen?
Sylt: Käuferin fühlt sich betrogen
Luxus, Strand und teure Immobilien – dafür ist Sylt bekannt. Doch eine 890.000-Euro-Ferienwohnung in Westerland sorgt nun für juristischen Ärger. Eine Käuferin klagt auf Rückabwicklung des Kaufs und wirft dem Verkäufer arglistige Täuschung vor. Das Landgericht Flensburg hat sich dem Fall angenommen – doch die Entscheidung ist komplizierter als gedacht, wie der „shz“ berichtet.
Der Streit begann im Oktober 2022, als die Käuferin gemeinsam mit ihrem Mann die Wohnung in der Bomhoffstraße erwarb. Im Kaufvertrag stand klar: Die Immobilie darf als Ferienwohnung genutzt werden. Doch kurze Zeit später kam die böse Überraschung – eine solche Nutzung war zum Zeitpunkt des Kaufs gar nicht erlaubt. Erst nachträglich wurde die Genehmigung erteilt, nachdem die Gemeinde Sylt das Gebiet neu überplante. Die Käuferin aber will das so nicht hinnehmen und fordert die Rückabwicklung des Deals.
Sylt: Gericht sieht keine arglistige Täuschung
Vor Gericht argumentierte die Käuferin, dass der Verkäufer das Verbot kennen musste, schließlich sei das Problem illegaler Ferienwohnungen auf Sylt seit Jahren bekannt. Doch das Landgericht Flensburg teilte diese Ansicht nicht. Der Richter erklärte laut „shz“, dass kein Vorsatz erkennbar sei. Wenn der Verkäufer bewusst getäuscht hätte, hätte er wohl kaum eine Feriennutzung im Vertrag zugesichert.
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Trotzdem bleibt die Lage kompliziert: Die Käuferin betont, dass die nachträgliche Genehmigung sie nicht weiterbringt – denn für eine tatsächliche Nutzungsänderung müssten alle Wohnungseigentümer zustimmen. Das haben sie jedoch abgelehnt. Nun haben beide Parteien bis zum 14. Mai Zeit für weitere Stellungnahmen. Am 23. Mai fällt das Gericht dann sein Urteil. Ob das letzte Wort damit gesprochen ist? Fraglich!