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Sylt: Nach Farbanschlag auf Privatjet – jetzt müssen Klimaaktivisten in den Knast

Im vergangenen Sommer besprühten Klimaaktivisten einen Privatjet auf Sylt mit Farbe. Nun folgen Konsequenzen.

Eine Gerichtsverhandlung, Symbolbild
© IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

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Sylt ist eines der beliebtesten Reiseziele in Deutschland. Wir haben fünf überraschende Fakten zur Insel gesammelt.

Im Sommer 2023 drangen Klimaaktivisten illegal auf das Gelände des Flughafens in Westerland, Sylt ein und besprühten einen dort stehenden Privatjet. Ihr Ziel: Damit ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen.

Die Aktion auf Sylt zieht nun einige harte Konsequenzen mit sich. Ein Gericht hat ein Urteil gefällt.

Sylt: Haftstrafen ohne Bewährung für Klimaaktivisten

Mehrere Liter orange Farbe sprühten die Klimaaktivisten auf den Privatjet. Das Färbemittel floss ins Triebwerk der Maschine und richtete einen Schaden von mindestens einer Million Euro an. Damit ist klar: Diese Protestaktion auf Sylt bleibt nicht unbestraft.

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Am Freitag (07. Dezember) fällte das Amtsgericht Niebüll ein Urteil. Zwei Aktivistinnen, Lilli Gomez, auch bekannt als Klima-Lilli und Regina Stephan, müssen jeweils für sieben und sechs Monate ins Gefängnis – ohne Bewährung! Zwei weitere Mittäter wurden zu Geldstrafen von 2100 Euro beziehungsweise 1600 Euro verurteilt. Die Richterin folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. „Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen worden“, sagte die Juristin laut „Bild“. Zwei andere Angeklagte kamen hingegen glimpflich davon.

Sylt: Freispruch für zwei Angeklagte

Ein 29-jähriger Angeklagte wurde freigesprochen, da er nicht an der Tat auf dem Flughafen beteiligt, sondern als Fotojournalist vor Ort gewesen sei. Auch einer 28-jährigen Frau konnte eine Beteiligung an der Tat auf Sylt nicht nachgewiesen werden. Gegen sie läuft laut „Bild“ jedoch ein anderes Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin.


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Zuvor hatte die Verteidigung der Angeklagten für Freisprüche und in einem Fall für 300 soziale Arbeitsstunden plädiert. Die Verteidigung argumentierte laut „NDR“, dass durch den fortschreitenden Klimawandel ein „rechtfertigender Notstand“ gegeben sei. Die Richterin sah dies jedoch anders. „Durch Ihr Verhalten stehen Sie dem Klimaschutz im Weg“, bekräftigte sie das Urteil.