Wer im Urlaub ist, hat heute – wie im Alltag – sein Smartphone mit großer Sicherheit dabei. Oder wenigstens eine Kamera. Insbesondere Sylt bietet unzählige Motive.
Dabei sollten Urlauber allerdings sehr vorsichtig sein, wie sie mit ihrem Bild-Material umgehen. Das gilt sogar nicht nur für Sylt – sondern alle Urlaubs-Orte.
Sylt: Schnell geteilt – und dann?
Wer Schnappschüsse oder besonders schicke Aufnahmen im Urlaub gemacht hat, möchte die nicht selten teilen. Schließlich sollen andere Insel-Freunde sehen, was man da gemacht hat – und wie beeindruckend etwa Sylt ist. Doch der Upload ins Internet ist mit Risiken verbunden.
Auf Facebook, Instagram und Co. tummeln sich mittlerweile Fotografen jeden Alters, um selbstgemachte Aufnahmen zu zeigen. Der Upload ist dabei einfach wie legal – doch später greifen oft Menschen zu, die es vor allem mit der Legalität nicht so genau nehmen.
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Sylt: Schnell geteilt – und dann?
So ist es etwa verboten, fremde Bilder, ohne ausdrückliche Zustimmung auf dem eigenen Rechner abzuspeichern und zu verbreiten. Wichtig: Wer etwa auf Facebook (wie in vielen Sylt-Gruppen) den „Teilen“-Button nutzt, macht alles richtig. Doch wer (wenn auch aus gutem Willen) ein Foto herunterlädt, um es daraufhin selbst zu teilen und die Urheberrechte nicht besitzt handelt illegal.
„Das Posting eines Bildes in den sozialen Medien kann schon eine unerlaubte Verbreitung sein, wenn der Nutzer nicht selbst der Urheber des Bildes ist oder nicht über das Recht am Motiv verfügt“, heißt es etwa vom Verbraucherportal Bayern dazu. Und weiter: „Ohne Erlaubnis des Urhebers dürfen Bilder und andere Werke nicht vervielfältigt bzw. kopiert werden“. In Sachen Facebook und Co. ist aber noch mehr zu beachten.
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So räumt Facebook sich selbst das Recht ein, hochgeladene Bilder für sich nutzen zu dürfen. Das ist für die allermeisten wohl tatsächlich nicht relevant – doch aktuell regt sich Wut in einschlägigen Gruppen, die sich mit Sylt beschäftigen, unter dem Motto „Bilderklau ist illegal“. Der ist hier offenbar an der Tagesordnung. „Ganz ehrlich? Ich würde jeden anzeigen, bei dem das einwandfrei beweisbar ist“, schreibt ein Mann. Und das zu Recht.