Es ist das Bauprojekt von Hörnum. Zwölf mehrgeschossige Gebäude mit 133 Wohneinheiten, darunter zwölf Ferienwohnungen, sollen in Hörnum auf Sylt entstehen.
Eine Düne mit reichhaltiger Pflanzenkultur – ein typisches Biotop von Sylt eben – muss dafür jedoch weichen. Die Bürger stellen sich quer. Und drei von ihnen hatten nun mit ihrem Begehren Erfolg. Und das hat Konsequenzen für das „wuchtige“ Bauprojekt…
Sylt: Bürgerbegehren erfolgreich gegen „Hörnum Nord“
Es herrscht eine aufgeheizte Stimmung in der Gemeinde Hörnum auf Sylt. Grund dafür ist ein Bauprojekt, welches allgemein als „Hörnum Nord“ bezeichnet wird. Die Fläche, auf welcher die 133 Wohneinheiten gebaut werden sollen, gehört aktuell dem „Fünf-Städte-Heim Hörnum“, doch das Besitzrecht soll an die Baugenossenschaft „Adlershorst“ aus Norderstedt übertragen werden.
Die Insulaner, welche einen Mangel an Dauerwohnraum beklagen, fürchten, dass die Veräußerung an die Gesellschaft „Adlershorst“ dafür sorgen werde, dass diese über die Belegung der Wohnungen entscheiden dürfen. So hätten die Gemeinde und damit auch die Bürger in Hörnum kein Stimmrecht für die Belegung der Wohnungen.
Das ist Sylt:
- Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
- Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
- Die Insel Sylt ist vor allem für ihre Kurorte Westerland, Kampen, Wenningstedt und den ca. 40 Kilometer langen Sandstrand im Westen bekannt
- Zahlreiche Gebiete auf und um Sylt sind als Schutzgebiete ausgewiesen. Auf der Insel gibt es allein zehn Naturschutzgebiete
- Die Insel erreicht man mit dem Auto vom Festland mit dem Sylt-Shuttle der DB und dem Autozug, dazu verkehren Nahverkehrszüge und Inter City Züge der DB.
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Das Bürgerbündnis „Merret reicht’s!“, welches bereits in der Vergangenheit das Bauvorhaben scharf kritisierte (MOIN.DE berichtete), gibt nun in einem Facebook-Post von dem Erfolg eines Bürgerbegehrens bekannt.
Drei Hörnumer hatten Erfolg mit ihrem Einsatz. Jetzt müsse die Gemeinde neu ansetzen und die Bürger aktiv in das Bauvorhaben einbinden, wie die Administratoren auf Facebook berichteten.
Sylt: Kämpft Politik gegen Gemeinde?
Es ist ein Kampf wie David gegen Goliath. Goliath, in diesem Fall die Partei „Allgemeine Wählergemeinschaft Hörnum (AWGH)“ um Bürgermeister Speth und die Baugesellschaft „Adlershorst“ und David, hier die Bürger Hörnums und die Opposition.
Ein erfolgreiches Bürgerbegehren zwingt jetzt aber die regierende Partei AWGH, die Forderungen der Hörnumer einzuarbeiten. Die Hörnumer Ann-Christin Nebel, Birgit Trostmann und Sabine Rosenthal berichteten auf der Seite „Merret reicht’s!“ von ihrem Erfolg und wie es nun weitergehen soll.
„Wir haben eine Einladung zu einer Gemeindevertretersitzung erhalten, wo wir unsere ‚Änderungsvorschläge‘ und ‚Anträge‘, wie Herr Speth es bezeichnet hat, darlegen sollen“, berichteten die Hörnumer. Am 9. August findet die Sitzung der Gemeindevertretung statt. Dort wollen sie ihre Forderungen vortragen.
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Sylt-Einwohner deutlich – „Vertrag muss für nichtig erklärt werden“
Sie seien nicht prinzipiell gegen das Bauprojekt in Hörnum, erklärten die Bürger. Die Forderungen beziehen sich ausschließlich auf den Durchführungsvertrag des Bauprojekts.
So fordern sie, dass weniger als die geplanten 133 Wohneinheiten entstehen sollen. Auch größere Wohnungen für Familien sollen in der Planung berücksichtigt werden. Sie lehnen die „wuchtige Geschossbauweise“ ab und seien für ein generelles Verkaufsverbot der Wohnungen.
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Wichtig ist den Bürgern insbesondere das Belegungsrecht, welches ausschließlich der Gemeinde Hörnum obliegen soll. Angepasst werden muss den Anwohnern zufolge zudem der Quadratmeterpreis. Hier fordern die Hörnumer 10,50 Euro statt den geplanten 16 Euro pro Quadratmeter. Auch soll der Parkschlüssel pro Wohneinheit um 0,3, also 1 Parkplatz pro Wohneinheit statt 0,7 erhöht werden. Der jetzige Vertrag müsse somit für nichtig erklärt werden. Auch eine allgemeine Bürgerbefragung wird dafür nicht ausgeschlossen.
Das Bürgerbegehren soll den sechs Politikern der AWGH deutlich machen, dass die Wahlentscheidung, welche die Bürger zur Gemeindewahl treffen, kein Freibrief für Entscheidungen sei, die an den Bürgern vorbeigehen. Der Erfolg des Gesuchs kann als ein Etappensieg Davids gegen Goliath bezeichnet werden, stellt aber eben auch nur den ersten Erfolg der Bürger dar.