Ein ekelerregender Vorfall sorgte im Sommer 2024 für großes Aufsehen: In einer bekannten Bar namens „Pony“ rief eine Gruppe junger Menschen ausländerfeindliche Parolen (MOIN.DE berichtete).
Die Szene, gefilmt und im Internet verbreitet, führte zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Flensburg und landete in zahlreichen Medienberichten, darunter auch der „Tagesschau“. Jetzt ist klar, dass die Sylt-Sänger wohl fast alle straffrei davonkommen.
Sylt: Auf Bewährung
Nach langen Verhandlungen scheint nun sicher, welche Konsequenzen die Gruppe hinnehmen muss, die im Video fremdenfeindlichen Rufe zu der Melodie von Gigi D’Agostinos Hit „L’amour Toujours“ skandiert.
Einer der Hauptbeteiligten, ein 26-jähriger Mann, der im Video offenbar einen Hitlergruß zeigte und ein Hitlerbärtchen nachahmte, wurde laut „Bild“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ihm wurde ein Strafbefehl mit Strafvorbehalt ausgestellt: Er muss nur dann eine Zahlung von 2.500 Euro leisten, falls er innerhalb eines Jahres erneut strafrechtlich auffällt. Oberstaatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö erklärte, das Verhalten erfülle den Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
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Sylt: Keine strafrechtlichen Folgen
Eine 25-jährige Frau aus Hamburg, die im Video die Parolen mitsang, muss hingegen keine Strafe fürchten. Ihr Verfahren wegen Volksverhetzung wurde eingestellt, da das bloße Mitsingen der Slogans nicht als ausreichender Anklagegrund angesehen wurde.
Ebenso wurde das Verfahren gegen einen 32-jährigen Münchner eingestellt, der die Parolen ebenfalls lauthals mitgerufen hatte, so „Bild“. Auch andere Beteiligte, darunter der Urheber des Videos, bleiben strafrechtlich unbehelligt.
Sylt: Drogen im Spiel?
Hintergrund dieser Entscheidungen ist eine Rechtsauffassung, die auf einem Beschluss des Landgerichts Oldenburg basiert: Dort hatte man entschieden, dass ähnliche Aussagen unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen, solange sie nicht gezielt zu Hass oder Gewalt aufstacheln. Zudem spielten der Alkoholkonsum der Beteiligten und das Fehlen einer organisierten, aggressiven Absicht eine Rolle.
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Während die meisten Beschuldigten in diesem Fall straffrei bleiben, ist ein weiterer Beteiligter, ein 24-jähriger Münchner, mittlerweile in ein anderes Verfahren verwickelt. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft München bewaffneter Drogenhandel vorgeworfen.
Der Mann, der laut Ermittlungen das Sylt-Video verbreitet haben soll, stammt aus einer wohlhabenden Unternehmerfamilie. Ihm wird vorgeworfen, Drogen unter anderem per Post verschickt zu haben – ähnlich der Handlung der Netflix-Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“. Ein Termin für das Verfahren gegen ihn steht noch aus.