Einen Urlaub auf der Luxus-Insel Sylt machen – davon träumt und zehrt so mancher. Unvergessen bleibt bei vielen die langen Spaziergänge über das Sylter-Wattenmeer.
Jetzt bekommt man die einmalige Chance, selbst ein Stück Sylt sein eigen zu heißen…
Sylt: DAS kommt unter den Hammer
Die deutsche Grundstücksauktionen-AG mit Sitz in Berlin macht jetzt DAS möglich, wovon viele nur von geträumt haben. Ein Stück Wattenmeer zu besitzen, und zwar im Naturschutzgebiet Nielönn! Ja, richtig gelesen. Bei einer Aktion hat man nun die irre Möglichkeit, einen Streifen am Strand zu ersteigern. Es ist 28 m breit und 285 m tief – und reicht bis ins Wattenmeer, so das Exposé des Auktionshauses. „Das Flurstück liegt im Außenbereich angrenzend an andere Naturgrundstücke. Die ersten 30 Meter ab dem Weg stellen ein Mischwäldchen dar, dann folgen ca. 40 Meter offene Wiese/Grünland und anschließend ca. 100 Meter mit dichtem Schilfrohrbewus (Reet)“, heißt es laut Dossier.
Interessant zu wissen ist, dass das Naturschutzgebiet Nielönn das Vorland zwischen Kampen und Vogelkoje umfasst. Im Gebiet zu finden sind Salzwiesen mit verschiedenster Flora und Fauna und Sandflächen. Jetzt kommt’s aber: Eigentümer und Nutzungsberechtigte dürfen das Naturschutzgebiet betreten. Selbst das Jagen ist auf dem Stück erlaubt. „Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung einschließlich der Nutzung des Reets bis zu jährlich 30 % der Gesamtbestände und der Ausübung der Jagd zulässig“, so das Exposé. Die Jagd wird durch die Jagdgenossenschaft Kampen ausgeübt. Der Startpreis für das Stück liegt bei schlappen 9.000 Euro.
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Sylt: Versteigerer gibt Senf dazu
MOIN.DE sprach mit dem Versteigerer Michael Plettner: „Es ist halt eine Besonderheit, weil man normalerweise an der Meeresfläche kein Eigentum erwerben kann. Das ist hier historisch so gewachsen. Früher war das Stück irgendwann mal Land. Im Laufe der Jahrhunderte hat das Meer das Land dann abgeknapst. Und daher sind Grundstücke im Meer entstanden. Das ist schon eine Skurrilität und Seltenheit.“
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Weiter gibt Plettner zu, dass man mit dem Grundstück faktisch nicht viel anfangen könne, da es sich um Naturschutzgebiet handle. „Sie können da zwar zu Fuß hin. Das Grundstück darf man als Eigentümer natürlich betreten. Hinten gibt es einen Wattenschlick, den dürfen Sie herausholen und sich davon eine Fango-Packung machen. Aber das Land ist halt eher so eine ‚Liebhaberei‘.“