Aus diesen Plänen, die ein Paar für seine beiden Ferienwohnungen auf Usedom hatte, wird nichts.
Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald auch weiterhin seine beiden Ferienwohnungen auf Usedom nicht an Corona-Geimpfte vermieten. Einen entsprechenden Rechtsschutzantrag habe das Gericht abgelehnt, wie Sprecher Heinz-Gerd Stratmann am Montag bestätigte. Zuvor hatte der NDR berichtet.
Usedom: Laut Gericht seien die bestehenden Regeln rechtmäßig
Die Ferienwohnungsbesitzer waren schon im Februar mit einem entsprechenden Antrag vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Beim erneuten Antrag hätten sie geltend gemacht, dass mittlerweile ein gewisser Anteil der Bevölkerung geimpft sei.
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Sie hätten eine Ausnahmegenehmigung für die Vermietung an Geimpfte und von Covid-19 genesene Menschen erhalten wollen. Das habe das Gericht am Freitag abgelehnt, sagte Stratmann. Laut Gericht seien die bestehenden Regeln rechtmäßig und verhältnismäßig.
Die Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern verbietet Besitzern von Ferienwohnungen derzeit die Beherbergung von Gästen. Das Gericht habe darauf verwiesen, dass eine Impfung zwar die Übertragbarkeit des Coronavirus einschränke. Allerdings könnten auch Geimpfte und Genesene das Virus weiter übertragen, erklärte der Sprecher.
Usedom: Antragssteller können Beschwerde einlegen
Die rechtliche Bewertung könne sich gegebenenfalls ändern, wenn mehr Menschen geimpft seien. Die Antragssteller können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald einlegen.
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Das ist Usedom:
- Insel in der Ostsee
- Befindet sich im äußersten Nordosten von Deutschland
- Die Insel hat zwei Grenzübergänge nach Polen
- Usedom ist die zweitgrößte Insel Deutschlands
- Die größte Stadt auf der Insel ist Swinemünde (Polnische Seite)
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Das OVG hatte am Freitag einen Antrag Berliner Zweitwohnungsbesitzer abgelehnt, so dass sie gemäß Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern verlassen mussten. Auch sie hatten auf Corona-Impfungen verwiesen und argumentiert, die angegriffene Regelung sei rechtswidrig, weil sie auch für Geimpfte gelte.
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Vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Montag hatte es Forderungen nach Lockerungen für Geimpfte und Genesene gegeben.
Usedom: Küsten-Fans sind traurig
Küsten-Fans tauschen sich bei Facebook derweil über ihre Trauer aus, nicht am Meer zu sein. In einer Facebook-Gruppe für Usedom-Fans hat eine Frau ein Bild von einem Strand mit Strandkörben, aber ohne Menschen geteilt. Viele weinende Emojis sind zu sehen, oft ist das Wort „leider“ zu lesen.
Viele hoffen auf ein Wiedersehen mit ihrer Lieblingsinsel im Juli oder August. (kbm mit dpa)