Es ist ein großes, es ist ein streitbares Thema. Immer wieder bemängeln gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland, dass sie das Gefühl haben, deutlich schlechter behandelt zu werden als Menschen mit einer privaten Krankenversicherung. Ein Thema, das am Montagabend (24. Februar 2025) urplötzlich auch Einzug in die ARD-Quizshow „Wer weiss denn sowas?“ hielt.
Klingt komisch, war aber so. Denn „Wer weiss denn sowas?“-Star Bernhard Hoëcker musste sich gemeinsam mit seinem Teamkollegen Dieter Nuhr der Beantwortung folgender Frage widmen: „Wenn ein E-Rezept für Kassenpatienten nach einer Frist von 28 Tagen nicht in der Apotheke eingelöst wurde, …?“
„Wer weiss denn sowas?“: Wie war das mit dem E-Rezept?
Die Antwortmöglichkeiten: A: „fällt bei einer erneuten Ausstellung eine Gebühr an.“, B: „erlischt der Erstattungsanspruch, es bleibt aber noch zwei Monate gültig.“ oder C: „muss es durch die Krankenkasse reaktiviert werden.“
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Eine knifflige Frage für ARD-Satiriker Dieter Nuhr, schließlich ist er, wie er verriet, nicht gesetzlich versichert. „Ich war erst Beamtenkind und dann auf der Bühne und bin deswegen Privatpatient“, so Nuhr. Das sei jedoch kein Grund zu weinen, wie er fand, „es ist schon schön, wenn auch mal ein Arzt reinkommt.“
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Das sah wohl auch Hoëcker so, ärgerlich nur, dass dies der Beantwortung der Frage nicht gerade zuträglich war. „Dass einem das heute auf die Füße fällt, ist blöd“, so der Moderator. Allerdings tasteten sich die beiden an die Beantwortung der Frage heran. Glaubte Hoëcker doch, dass ein E-Rezept drei Monate Gültigkeit besitze. Und so entschieden sich die Kontrahenten von Elton und Komiker Martin Frank, dass B für sie die richtige Antwort sei.
Und lagen damit absolut richtig. Demnach sei das E-Rezept, ähnlich wie auch das Papier-Rezept zuvor, 28 Tage gültig. Wird das Rezept innerhalb dieser Frist eingelöst, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Medikamente, wobei Versicherte meist fünf bis zehn Euro zuzahlen müssen. Nach diesen 28 Tagen jedoch bleibt das Rezept zwar noch gültig, der Erstattungsanspruch jedoch erlischt.